Der Mietvertrag

Wenn Sie einen Mietvertrag erhalten, sollten Sie diesen genau lesen, bevor Sie ihn unterschreiben. Wenn Sie etwas nicht verstehen, dann suchen Sie Hilfe! 

Wenn Sie einen Vertrag unterschrieben haben, müssen Sie sich daran halten.

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Wichtige Dinge im Mietvertrag

Wenn Sie einen Mietvertrag bekommen, sollten Sie diesen vor dem Unterschreiben genau lesen. Wenn Sie etwas nicht verstehen, dann suchen Sie sich am besten Hilfe.

Es gibt viele wichtige Dinge, die im Mietvertrag stehen:

  • Namen aller Mietparteien
    Wenn zwei Personen als mietende Parteien eingetragen sind, müssen beide beim Auszug auch die Kündigung unterschreiben.
  • Adresse der Wohnung, Lage und Größe
  • Mietbeginn und Dauer
    Ein Mietvertrag mit einem festgelegten Mietende ist nur möglich, wenn ein Grund angegeben wird. Das ist nur bei Eigenbedarf, Betriebsbedarf, Umbau oder Instandsetzung möglich.
    Wenn ein Kündigungsverzicht vereinbart ist, können beide Vertragsparteien frühestens nach einem vereinbarten Zeitraum kündigen.
  • Höhe der Miete und Nebenkosten
    Im Mietvertrag kann eine feste Miete oder eine Index- bzw. Staffelmiete vereinbart sein. In den letzten beiden Fällen steigt die Miete regelmäßig je nach Vereinbarung.
  • Höhe der Kaution
    Als Sicherheit für den Vermieter können maximal 3 Monatsmieten vereinbart werden.
  • Untervermietung
    Es kann verboten sein, dass die Wohnung an eine andere Person untervermietet wird.
  • Tierhaltung
    Wenn die Haltung von Tieren verboten ist, kann die vermietende Partei den Mietvertrag kündigen, wenn die mietende Partei z.B. eine Katze oder einen Hund hält.
  • Schönheitsreparaturen
    Diese Arbeiten (v.a. Streichen der Wände) müssen die Mietenden nur ausführen, wenn die Wohnung beim Einzug renoviert war. Manche Vereinbarungen hierzu können rechtlich falsch und ungültig sein. Kleinere Reparaturen von bis ca. 100 € während der Mietzeit sind durch die Mietenden vorzunehmen.
  • Hausordnung und andere Vereinbarungen
    Siehe unter „Nachbarschaft & Zusammenleben“

Die gesetzliche Kündigungsfrist ist 3 Monate zum Monatsende. Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag beim Vermieter eingehen.

Die vermietende Partei muss angebotene Nachmieter nicht akzeptieren und kann auf die 3 Monate Kündigungsfrist bestehen.