Ukraine-Hilfe​

Es kommen viele Menschen aus der Ukraine, um Hilfe in Deutschland zu finden. Wenn Sie in Bamberg ankommen, finden Sie hier wichtige Informationen.

Inhalte auf dieser Seite

Registrierung und Anmeldung

Ausländerrechtlicher Status

Ukrainische Staatsangehörige in Deutschland können sich für maximal 90 Tage visumsfrei hier aufhalten. Nach Ablauf dieser 90 Tage können sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für weitere 90 Tage beantragen.

Es ist von der Bundesregierung geplant, für Geflüchtete aus der Ukraine ein Aufenthaltsrecht zu erteilen. Zuerst soll es auf zwei Jahre befristetet sein. Es besteht eine Verlängerungsmöglichkeiten auf maximal 3 Jahre.

Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Ein Asylantrag ist somit nicht erforderlich. Es wird ukrainischen Staatsangehörigen sogar empfohlen, keinen Asylantrag zu stellen. Es gilt die Massenzustrom-Richtline (§ 24 AufenthG).

Wenn Sie finanzielle Hilfe benötigen, stellen Sie trotzdem einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Ab dem 16.03.2022 werden ankommende Menschen aus der Ukraine auf die Bundesländer verteilt. Wenn Sie auf finanzielle Unterstützung durch den Staat angewiesen sind, werden Sie einem Ort zugewiesen oder umverteilt, um sich dort zu registrieren. Sie können nicht selbst aussuchen, an welchem Ort Sie wohnen wollen (§ 24 Abs. 5 AufenthG). Wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde bekommen, ist dort eine Wohnsitzauflage eingetragen. Wenn Sie Arbeit haben, kann diese entfallen.

Wohnen bei Familie oder Bekannten

Diese Information ist für alle ukrainischen Menschen, die in der Stadt Bamberg in einer privaten Wohnung wohnen. Das heißt, Sie sind bei Ihrer Familie, Freunden, Bekannten, einer anderen privaten Person oder einer Unterkunft der Stadt Bamberg untergebracht. Das gilt nicht für Menschen, die im Anker-Zentrum wohnen. Wenn Sie keine Unterkunft in Bamberg haben, bleiben Sie im Anker-Zentrum, bis Sie in einen anderen Ort weiter verteilt werden.

Registrieren

Alle Menschen, die in der Stadt Bamberg bleiben, müssen sich im ANKER-Zentrum mit Ihrem Ausweis registrieren.

Schreiben Sie eine Mail an:
ukraine@reg-ofr.bayern.de

Nennen Sie in der Mail Namen und Geburtsdatum von allen Personen, wo Sie gerade wohnen und, dass Sie sich zur Registrierung anmelden wollen.

Auf die Anmeldung zur Registrierung erhalten Sie eine Antwortmail. Während Sie auf einen Termin für die Registrierung warten, können Sie sich schon bei der Stadt anmelden (Termin Einwohnermeldeamt buchen) und einen Antrag auf Asylleistungen stellen.

Weil aktuell nicht mehr so viele Menschen kommen, können Sie an einem Wochentag direkt zum ANKER-Zentrum gehen, um sich registrieren zu lassen. Sagen Sie dort, dass Sie eine Unterkunft in Bamberg haben.

Erlenweg 4
96050 Bamberg
0951 / 13294-0

Antrag auf Asylleistungen (Geld)

Wenn Sie kein Geld zum Leben haben, müssen Sie nach Ihrer Ankunft einen Antrag auf Asylleistungen stellen. Sie bekommen Geld vom Sozialamt, bis Sie einen Aufenthaltstitel haben. Erst mit einem Aufenthalt wechseln Sie zum Jobcenter.

Werfen Sie bitte folgende Unterlagen beim Bürgerrathaus (Adresse siehe unten) ein oder schicken die Unterlagen per Mail an asyl@stadt.bamberg.de:

Für die Auszahlung des Geldes müssen folgende Unterlagen bei der Stadt Bamberg vorliegen:

  • Ausgefüllter Antrag auf Gewährung von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (sh. unten)
  • Ihren ukrainischen Ausweis
  • Mitteilung, dass die Registrierung im ANKER-Zentrum abgeschlossen ist.
  • Ein Schreiben, von der Person, bei der Sie gerade wohnen, dass Sie aktuell dort leben. Wenn Sie für Ihre Unterkunft zahlen müssen und Geld beim Amt beantragen wollen (für Kosten der Unterkunft), müssen der Mietvertrag oder Untermietvertrag+Mietvertrag vorliegen.

Wenn Ihr Antrag bearbeitet ist, bekommen Sie eine Auszahlung in bar beim Amt für soziale Angelegenheiten im Bürgerrathaus am ZOB.

Wenn Sie schon ein Konto bei einer Bank haben, dann schicken Sie Ihre Kontoverbindung (IBAN) mit Ihrem Namen und Geburtsdatum an asyl@stadt.bamberg.de

Dann bekommen Sie Ihr Geld automatisch überwiesen. Das geht schneller.

Wenn Sie das Papier nicht drucken können oder Hilfe beim Ausfüllen des Antrages brauchen, können Sie hier Hilfe finden:

Auch mit anderen Fragen können Sie zur Sprechstunde kommen. Es sind immer Dolmetscherinnen oder Dolmetscher vor Ort.

Schützenstraße 2a
96047 Bamberg
0951 / 91 41 89 35
ukraine@freundstattfremd.de
https://freundstattfremd.de

Ukraine Sprechstunde immer Dienstag 17 – 19  Uhr und Donnerstag 9 – 12 Uhr (ukrainisch)

digitale Sprechstunde immer Mittwoch und Samstag 14-17 Uhr

Balthasar-Neumann-Straße 16
96047 Bamberg
Sprechstunde immer Montag, Dienstag und Donnerstag 10-12 Uhr

Promenadestraße 2
96047 Bamberg
0951 / 87 – 15 67 H. Kammler
0951 / 87 – 15 05 H. Mühling
asyl@stadt.bamberg.de

Wenn Sie beim Bürgerrathaus waren oder Ihre Unterlagen per Mail geschickt haben, bekommen Sie eine Nachricht für Ihre Auszahlung. Das Geld können Sie dann beim Bürgerrathaus abholen.

ACHTUNG:

Auch alle Personen, die nach dem 01.06.2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, müssen erst einen Antrag auf Asylbewerberleistungen stellen. Erst, wenn Sie beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind (sh. unten) und eine Aufenthaltserlaubnis haben, können Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen.

Anmeldung Einwohnermeldeamt

Ein weiterer Termin, den Sie erledigen müssen ist die Anmeldung im Einwohnermeldeamt. Das machen Sie im Rathaus. Hierfür müssen Sie in Bamberg online einen Termin buchen.

Den Termin können Sie auch vor der Registrierung im Anker-Zentrum machen.

Gehen Sie auf den Link unten und wählen Sie, ob Sie bis 3 Personen oder ab 4 Personen sind. Dann können Sie einen freien Termin wählen.

Bitte bringen Sie zum Termin eine Bestätigung vom der Person bei der Sie wohnen mit (Wohnungsgeberbestätigung) und Ihren ukrainischen Pass mit.

Termin Ausländerbehörde für Aufenthaltstitel

Wenn Ihre Registrierung abgeschlossen ist, können Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde beantragen. Schicken Sie eine Mail an abh@stadt.bamberg.de mit der Bitte um einen Termin für den Aufenthaltstitel.

Wenn Sie einen Termin bekommen haben, müssen Sie unbedingt folgende Unterlagen zum Termin im Rathaus am Maxplatz mitbringen:

  • Bestätigung über die Registrierung im Anker-Zentrum.
  • Ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG, den Sie bei der Registrierung erhalten haben.  (Antrag Aufenthaltserlaubnis §24 AufenthG)
  • ukrainischer Pass
  • 1 biometrisches Lichtbild (Passbild)
  • Bescheid vom Sozialamt über Leistungen (Bestätigung, dass Sie Geld erhalten haben) oder Nachweis über Krankenversicherung (nur, wenn Sie schon eine Arbeit beginnen)

Wenn Sie zu dem Termin unbedingt Hilfe beim Dolmetschen benötigen, müssen Sie die Person mit Namen und Geburtsdatum vorher anmelden.

Wechsel vom Sozialamt zum Jobcenter

Bis Sie einen Aufenthaltstitel haben, bekommen Sie Geld vom Sozialamt. Danach ist das Jobcenter für die finanziellen Leistungen zuständig. Alle Geflüchteten aus der Ukraine erhalten dann Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld).

Damit das Jobcenter einen Antrag bearbeiten kann, muss für die Person ein Aufenthaltstitel (§24) oder eine Fiktionsbescheinigung vorliegen. Bis der Antrag vom Jobcenter bewilligt ist, bekommen Sie weiterhin Geld vom Sozialamt. Wenn Sie schon ein Bankkonto haben, dann schicken Sie Ihre Kontoverbindung (IBAN) mit Ihrem Namen und Geburtsdatum an asyl@stadt.bamberg.de Dann wird Ihr Geld automatisch überwiesen. Das geht schneller.

Wie funktioniert die Umstellung?

  • Füllen Sie den Antrag aus: Kurzantrag Jobcenter
    Bitte beachten Sie, dass die Anträge nicht pro Person oder für die gesamte Familie, sondern pro so genannte Bedarfsgemeinschaft (BG) gestellt werden.
    Eltern und ihre Kinder bis 25 Jahren sind eine Bedarfsgemeinschaft. Ausnahme: das Kind hat schon eigene Kinder.
  • Wenn Sie mehr, als 4 Personen sind, tragen Sie bitte die weiteren Personen auf diesem Blatt ein: Weitere Personen Jobcenter

benötigte Dokumente: 

  • Kopie der Pässe aller Familienmitglieder
  • Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltstitel aller Familienmitglieder
  • Nachweis über die Höhe der Kosten der Unterkunft (Kopie vom Mietvertrag oder Mietbescheinigung Jobcenter Stadt Bamberg)
  • Mitteilung, welche Krankenkasse Sie ausgesucht haben. Informieren Sie sich hier über: Krankenkassen (auch auf ukrainisch)
  • Mitteilung, wenn es sich bei den gemeldeten Kindern nicht um die leiblichen Kinder handelt, sondern z.B. um Enkel

Personen im Rentenalter
Da das Jobcenter nur Leistungen für Personen im erwerbsfähigen Alter zahlt, wechseln Personen im
Rentenalter nicht in den Leistungsbezug des Jobcenters, sondern innerhalb des Sozialamtes in den
Grundsicherungsbezug. Sie erhalten keine Rente aus der Rentenkasse, sondern erhalten Grundsicherung im Alter. Für den einer deutschen Rente gilt für Ausländer dasselbe Eintrittsalter wie für deutsche Staatsbürger.  

Sollten Sie als Rentnerin oder Rentner in Bamberg leben, erhalten Sie Grundsicherung im Alter vom Amt für soziale Angelegenheiten der Stadt Bamberg. Das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter ist unterschiedlich – je nach Art der Altersrente – zwischen 63 und 67 Jahren. Bei der Entscheidung sind für das Jobcenter relevant:

  • ihr Alter und
  • ob Sie in der Ukraine schon Rente bekommen haben.

Alle Personen, die 1955 und vorher geboren sind, verbleiben im System des Sozialamts und erhalten Grundsicherung im Alter.

Für alle Personen, die ab 1956 geboren sind, wird geprüft. Diejenigen, die bereits Rente in der Ukraine beziehen, verbleiben im Amt für soziale Angelegenheiten und erhalten Grundsicherung im Alter.
Aktuell ist noch in Klärung, wie der Nachweis des Rentenbezugs in der Ukraine erbracht werden kann, wenn die orangene Rentenkarte nicht vorliegt.

Jobcenter - Pflicht zur Mitteilung bei Abwesenheit

Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, müssen Sie das Jobcenter informieren bzw. einen Antrag stellen, wenn Sie Ihren Wohnort in Deutschland (z.B. Bamberg) verlassen wollen. Der Antrag / die Information bezüglich der sogenannten „Ortsabwesenheit“ muss unbedingt VOR der Reise gemacht werden. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet!

Wenn das Jobcenter dem Antrag zugestimmt hat, erhalten Sie für die Zeit der Abwesenheit weiterhin Geld und sind krankenversichert. 

Pro Jahr haben Sie Anspruch auf 21 Tage bezahlte „Ortsabwesenheit“. 

 

Beispiel: Sie wollen 6 Wochen verreisen und das Jobcenter hat dem Antrag zugestimmt. Sie erhalten für die ersten 3 Wochen weiterhin ihr Arbeitslosengeld II, die weiteren 3 Wochen jedoch nicht. 

Wenn die Reise mehr als 6 Wochen dauert haben Sie für die gesamte Zeit der Reise KEINEN Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Nach der Rückkehr muss der Antrag auf finanzielle Unterstützung erneut gestellt werden. 

 

Informieren Sie sich VOR einer Reise rechtzeitig beim Jobcenter!

Kindergeld

Wenn Sie Kinder haben und Geld vom Jobcenter bekommen, müssen Sie einen Antrag auf Kindergeld stellen.

Sie bekommen dann Kindergeld von der Familienkasse. Dafür wird das Jobcenter weniger an Sie überweisen.

Schicken Sie dem Jobcenter eine Mitteilung, wenn Sie Kindergeld beantragt haben. Wenn Sie einen Bescheid für das Kindergeld von der Familienkasse bekommen haben, müssen Sie ein Kopie an das Jobcenter schicken.

Sie können den Antrag mit der Post schicken, in den Briefkasten beim Jobcenter einwerfen oder die Unterlagen per Mail schicken an:

Die Familienkasse hat eine Schritt-für Schritt Ausfüllhilfe zum Kindergeldantrag in ukrainischer und russischer Sprache zur Verfügung gestellt:
Auf der Homepage www.germany4ukraine.de finden sie unter Punkt „Wie kann ich Kindergeld beantragen?“ Videos (in ukrainisch und russisch) zur Erklärung, wie man den Antrag ausfüllt.

Abschluss einer Krankenversicherung

Wenn Sie zum Jobcenter wechseln, müssen Sie eine Krankenkasse ausgesucht haben, bei der Sie versichert sind.

Jede Person kann die Krankenversicherung frei auswählen. Die verschiedenen Möglichkeiten finden Sie hier: Krankenkassen (auch auf ukrainisch)

Beim Antrag der Krankenkasse geben Sie als Grund der Versicherungspflicht „Bezug von ALG II“ an.

Wohnen im ANKER-Zentrum - ohne Wohnmöglichkeit

Wenn Sie keine Möglichkeit für eine private Unterkunft bei Verwandten in Bamberg haben, können Sie direkt in das ANKER-Zentrum gehen. Dort bekommen alle ankommenden Menschen einen Schlafplatz und Essen. Es gibt hier auch Ärzte, die Ihnen helfen können, wenn Sie Medikamente oder eine Behandlung brauchen.

Es gibt auch eine Kleiderkammer, in der Sie eine Erstausstattung erhalten können. Die Kleiderkammer ist in Block 3. Sie ist Montag, Dienstag und Mittwoch von 13 – 16 Uhr und Donnerstag von 8:30 – 11:30 Uhr geöffnet.

Sie werden hier so lange bleiben, bis Sie an einen anderen Ort in Oberfranken gebracht werden, wo Sie für die nächste Zeit wohnen können. Sie können den Ort, an den Sie kommen nicht aussuchen.

Geben Sie Ihren Ausweis nicht ab! Wenn dieser irgendwo benötigt wird, kann die Behörde eine Kopie machen.

Erlenweg 4
96050 Bamberg

Wohnungssuche

Wenn Sie eine Wohnung mieten wollen, können Sie im Thema Wohnen Hilfe finden.

Bankkonto

Ein Bankkonto ist in Deutschland sehr wichtig, weil die meisten Zahlungen mit Überweisung erledigt werden. Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten oder Arbeiten, wird das Geld auf Ihr Konto überwiesen. Miete, Strom, Handygebühren, Versicherungen und viele andere Dinge werden auch überwiesen. Daher sollten Sie dort, wo Sie wohnen ein Konto eröffnen.

Konto eröffnen

Für die Eröffnung von einem Konto müssen Sie nur Ihren ukrainischen Pass vorzeigen.

Geldumtausch

Seit dem 24.5.2022 kann bei Banken und Sparkassen Geld getauscht werden. Jede erwachsene Person aus der Ukraine kann bis zu 10.000 Hrywnja (UHA) bei der Bank umtauschen, bei der Sie ein Konto in Deutschland hat.

Kundinnen und Kunden der Sparkasse Bamberg können bei diesen Filialen tauschen: Kunigundendamm, Ost, Süd, Berg, Gartenstadt, Nord, Malerviertel, Gaustadt, Schönleinsplatz

Es können weiterhin US-Dollar umgetauscht werden. Alle Geschäftsstellen der Sparkasse in Stadt und Landkreis bieten einen Bar-Umtausch für aus der Ukraine Geflüchteten an. Die Sparkasse wechselt zum Tageskurs und verzichtet auf Gebühren. Der Umtausch ist aufgrund des Geldwäschegesetzes pro Person auf 2.000 USD begrenzt.

Gesundheit

Sie sind zunächst nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über das Sozialamt versichert. Das heißt im akuten Krankheitsfall übernimmt das Sozialamt die Kosten. Sie sind noch nicht in einer Krankenversicherung versichert und werden nur mit Krankenschein behandelt.

In einem Notfall brauchen Sie keinen Behandlungsschein. Rufen Sie die 112. Weitere Informationen finden Sie unter: Notruf

Krank - Was tun?

Wenn Sie akut krank sind oder Schmerzen haben und zum Arzt gehen wollen, müssen sie sich vorher beim Sozialamt einen Behandlungsschein holen. (Erst wenn Sie arbeiten, können Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung stellen und bekommen dann eine Versichertenkarte.)

Um einen Behandlungsschein vom Sozialamt zu erhalten schreiben Sie eine Mail an asyl@stadt.bamberg.de mit folgenden Informationen:

  • Namen und Anschrift der Arztpraxis, die aufgesucht werden soll.
  • Foto des ukrainischen Passes oder geben Sie vollständigen Namen und ihr Geburtsdatum an.
  • Schreiben Sie, wo Sie gerade wohnen.

Die Krankenscheine können dann vom Amt für Soziale Angelegenheiten im Bürgerrathaus mit der Post an Sie geschickt werden (bitte beachten Sie, dass auf dem Briefkasten Ihr Name stehen muss, damit Post ankommt). Auch eine Abholung beim Bürgerrathaus ist möglich.

In einem Notfall brauchen Sie keinen Behandlungsschein. Rufen Sie die 112. Weitere Informationen finden Sie unter: Notruf

Promenadestraße 2
96047 Bamberg
0951 / 87 – 15 67 H. Kammler
0951 / 87 – 1505 H. Mühling
asyl@stadt.bamberg.de

Psychische Gesundheit und Trauma

Wenn sie körperlich krank sind können Sie Hilfe bei einem Arzt bekommen. Auch wenn sie sich nicht gut fühlen, Angst haben, schnell wütend werden oder viel traurig sind, können Sie Hilfe bekommen. Hier finden Sie Informationen zu Trauma, Panik und Ängsten und wie Sie damit umgehen können.

  1. Informationen

2. Praktische Hilfen und Übungen

ALLE Übungen sind als Unterstützung und zur Stabilisierung gedacht. Sie ersetzen NICHT psychotherapeutische oder medikamentöse Behandlung, wenn diese nötig ist !

Bitte seien Sie achtsam mit sich selbst.

 

"MedGuide" Allgemeinmedizin in ukrainischer Sprache

Unter dem unten stehen Link kann man einen Sprachführer „Allgemeinmedizin“ als Leseprobe in pdf Form herunterladen. Dieser Sprachführer kann bei Arztbesuchen sehr hilfreich sein.  

Corona - Impfangebot

Wenn Sie sich gegen Corona impfen lassen möchten, können Sie sich direkt an einen Hausarzt wenden.

Masernschutzimpfung

In allen Schulen und Kindertagesstätten besteht für Kinder und Jugendliche eine Impfpflicht gegen Masern. 

Alle aus der Ukraine geflüchteten Personen, die in Privathaushalten wohnen und keine Schule oder Kindertagesstätte besuchen, sind von der Impfpflicht nicht betroffen. Die Masernschutzimpfung wird jedoch dringend empfohlen. 

Die möglichen Kosten werden übernommen (entweder über das Asylbewerberleistungsgesetz oder die Krankenkasse).

Haustiere - Tierarzt

Bis auf Weiteres können Sie ohne vorherige Genehmigung mit ihren Haustieren aus der Ukraine einreisen. Setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit Tierärzten in Bamberg in Verbindung, um die Gesundheit ihres Tieres z.B. bezüglich Tollwut abzuklären.

SIM-Karte Smartphone

Verschiedene Telekommunikationsanbieter geben aktuell günstige Prepaid Tarife (ab 10 € pro Monat) für geflüchtete Menschen aus der Ukraine aus. Die SIM-Karten dürfen jeweils nur von einer Person genutzt werden.

Hauptwachstraße 13
96047 Bamberg
0951 / 2 08 40 84

Ukrainehilfe | Telekom Hilfe 

Vodafone-Shop

Grüner Markt 6

96047 Bamberg

Die SIM-Karten können nur persönlich abgeholt werden. Es muss ein ukrainisches Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel) vorgelegt werden. Nur Personen die älter als 16 Jahre sind können eine SIM-Karte bekommen. 

Ukraine | Vodafone

Unter dem folgenden Link kann man eine Prepaid-SIM-Karte von o2 bestellen: 

https://www.o2-freikarte.de/prepaid-tarife/flextarife/myprepaid-9ct/

Kleidung und Dinge des Alltags

Kleidung, Hygieneartikel und Essenspakete

Wenn Sie ankommen und noch kein Geld haben, können Sie viele Dinge kostenlos in der Kleiderkammer von Freund statt fremd bekommen. Das sind z. B.

  • Kleidung und Schuhe
  • Hygieneartikel (Zahnbürste, Zahnpasta, Duschgel, Windeln, …)
  • Essenspakete (wenn Sie noch kein Geld bekommen oder bei Familie, Freunden oder einer Gastfamilie untergebracht sind)
  • Kinderwagen oder Autositz für Kinder
  • Tasche oder Koffer
  • Bettwäsche, Handtücher

Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 15 – 17 Uhr und Samstag von 10 – 12 Uhr.

Bitte nehmen Sie nur Dinge, die Sie wirklich brauchen.

Hier finden Sie Informationen und Adressen, wo sie günstig einkaufen können:

Waschen

Obere Königstraße 14
96052 Bamberg
0951 / 2084483

Maps: Waschsalon

Treffpunkte und Café

Das Café in der Blauen Frieda hat Montag bis Samstag für alle Menschen von 14 – 17 Uhr geöffnet.

Schule

Alle Kinder im Alter zwischen 6 und 15 Jahren müssen zur Schule gehen, wenn sie länger, als 3 Monate in Deutschland sind.

Jedes Kind hat das Recht auf Zugang zu Bildung und Schulunterricht.

Damit die Kinder in der Stadt und im Landkreis Bamberg schnell zur Schule gehen können, gibt es im Rathaus am Maximiliansplatz eine zentrale Stelle.

Schreiben Sie eine Mail an anlaufstelle-ukraine-schulen@stadt.bamberg.de, dass Sie ein Kind anmelden wollen. Dann bekommen Sie einen Termin für die Anmeldung im Rathaus am Maxplatz. Bei der Anmeldung ist ein Dolmetscherteam vor Ort. Nach der Anmeldung bekommen Sie eine Mail, in welche Gruppe Ihr Kind gehen kann und ab wann.

Für Fragen zum Thema Schule finden Sie unten eine Telefonnummer und eine Mailadresse. 

Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind/Ihren Kindern zum Rathaus und bringen Sie zur Anmeldung – soweit vorhanden – folgende Unterlagen mit:

  • Pass oder Geburtsurkunde
  • Ankunftsbescheinigung/Anlaufbescheinigung bzw. Bestätigung eines Termins für die Registrierung
  • Anmeldung Einwohnermeldeamt
  • Nachweis Masernimpfschutz

Eine Anmeldung ist aber auch möglich, wenn die Unterlagen nicht oder nur zum Teil vorhanden sind.

Fahrscheine (Tickets) für Schülerinnen und Schüler

Ab Montag, 20.06.2022 brauchen Kinder und Jugendliche aus der Ukraine bei der Fahrt mit dem Bus zur Schule einen Fahrschein. 

Ab einer Entfernung von 3 km zur Schule wird das Busticket bezahlt.

Kindertageseinrichtungen

Kinder können erst in Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden, wenn sie über das Ankerzentrum/AEO registriert sind. 

  • die Familie braucht eine Meldeadresse in Bamberg und muss die Absicht erklären, in Bamberg zu bleiben, bis sich eine Rückzugsperspektive in die Heimat ergibt
  • online Anmeldung über webKITA (bamberg.de)
  • vor der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung muss jedes Kind vollständig gegen Masern geimpft sein bzw. es muss ein Nachweis über die Masernschutzimpfung vorgelegt werden
  • Angaben der Mutter zum Sorgerechtsstand / wenn vorhanden sollte ein Sorgerechtsnachweis vorgelegt werden

Da es in Bamberg eine sehr hohe Nachfrage nach Plätzen in Kindertageseinrichtungen gibt, kann keine Garantie auf einen Platz gegeben werden. 

Mutter-Kind-Gruppen / Spieltreff / offene Jugendarbeit

Viele Erst-Anlaufstellen bieten zeitweise Mutter-Kind-Gruppen an. 

Balthasar-Neumann-Str. 14

96047 Bamberg

3 Tage in der Woche Mutter-Kind-gruppe

Ansprechpartner ist Herr Peschers fabian.peschers@caritas-bamberg-forchheim.de 

Theatergassen 7

96047 Bamberg

1 bis 2mal in der Woche Mutter-Kind-Gruppe

Voranmeldung unter info@awo-bamberg.de

 

Spieltreff für ukrainische Kinder (3-7 Jahre) 

Ab 06.05. jeden Freitag von 14.00 – 17.00 Uhr

Bürgerhaus Gereuth

Rosmarinweg 1

96050 Bamberg 

Alles im Überblick:

https://jugendarbeit-bamberg.de/

 

Jugendzentrum Mitte (JuZ)
Das JuZ ist ein Ort im Zentrum Bambergs, das von euren Ideen und eurem Schaffen lebt. Hier entstehen künstlerische, kreative, medienpädagogische, musikalische, sportliche und kulinarische Projekte. Konzerte, Vernissagen, Workshops oder gemeinsam mit Kooperationspartner:innen organisierte Veranstaltungen zählen zum festen Bestandteil des Programms und werden in engem Austausch mit euch weiterentwickelt.

Margaretendamm 12

96052 Bamberg 

Dienstag – Samstag jeweils von 15 – 20 Uhr

Freitag bis 22 Uhr

 

Jugendtreff Ost (JO)
Das JO findest du inmitten des Malerviertels, auf dem Sportgelände der Graf-Stauffenberg-Schulen. Ob auf dem Fun-Court, Beachvolleyballfeld, der Wiese oder an der Tischtennisplatte…hier gibt es jede Menge Möglichkeit zum Auszutoben.

Kloster-Langheim-Straße 11

96050 Bamberg

Dienstag – Freitag 16 – 19 Uhr

 

Jugendtreff Gaustadt

Wir sind dort, wo ihr seid. Ob in der Schule, auf der Erbainsel, im Freibad oder doch direkt bei uns im Treff. Ihr habt Bock auf Kochen oder doch lieber Fußball spielen? Wir sind bei allem dabei.

Gaustadter Hauptstraße 44

96049 Bamberg

 

Baskidhall 

Nicht nur die Offene Jugendarbeit, sondern auch Stadtteilarbeit, Hausaufgabenbetreuung und Profisport finden hier unter einem Dach statt.

Kornstr. 20

96050 Bamberg

Montag – Freitag 9 – 22 Uhr

 

Sportangebote für Kinder

Jeden Montag bietet das Sportteam von Freund statt fremd für Kinder ab 5 Spiel und Spaß mit verschiedenen Sportarten (z.B. Fußball, Volleyball, Leichtathletik, Gymnastik und vieles mehr) an.

Wo? auf der Wiese vor dem Fuchsparkstadion in Bamberg

Wann? jeden Montag, 15 – 16.30 Uhr

Für wen? Kinder ab 5 Jahre – und deren Mütter wenn sie Lust haben

Deutsch lernen

Mit einem Aufenthaltstitel oder einer Fiktionsbescheinigung können Sie sich für einen Sprachkurs anmelden. Die Kosten werden übernommen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Geflüchtete aus der Ukraine können sich mit Vorlage eines ukrainischen Passes für einen Kurs anmelden.

Sie können bei den verschiedenen Kursanbietern nach einem passenden Kurs fragen. Weitere Informationen zum Thema Sprache und Deutschkurse finden Sie hier:

Aktuell finden in Bamberg von verschiedenen Anbietern Erstorientierungskurse statt. Sollten Sie schon an einem Erstorientierungskurs teilnehmen, empfehlen wir Ihnen, diesen zu beenden und  im Anschluss in einen Integrationskurs zu wechseln. 

Die Teilnahme an den Kursen ist für Sie kostenlos (die Kurse werden über das Bundesamt für Migration gefördert), es muss jedoch eine regelmäßige Teilnahme am Kurs erfolgen. 

Informationen zu den Kursen erhalten Sie auf ukrainisch, deutsch und englisch. Hier gibt es z. B. Kurse:

Pödeldorfer Straße 81
96052 Bamberg
0951 / 9 15 55 – 0
anfrage@deb-gruppe.org
https://www.deb.de/projekte/uebersicht/sprachkurs/CourseFinder/?cc=340&c=&l=40&action_find=Suchen

Das DEB bietet z.B. aufgrund einer Arbeitsaufnahme oder anderen dringenden Gründen einen Wechsel innerhalb der verschiedenen Integrationssprachkurse an. So kann z.B. wegen der Arbeit ein anderer Kurs am Nachmittag statt wie bisher am Vormittag besucht werden.  

Der beste Zeitpunkt für einen Wechsel ist nach einem Modul (nach ca. 100 Stunden / 4 Wochen). Je nach Verfügbarkeit kann auch der Standort des Sprachkurses oder der Träger gewechselt werden. 

Lichtenhaidestraße 15
96052 Bamberg
0951 / 93224-42
serap.oezalp@bfz.de
https://www.bfz.de/deutsch-lernen

Montag – Freitag 9 – 12:15 Uhr

Wilhelmsplatz 3
96047 Bamberg
0951 / 5 19 47 – 0
0951 / 5 19 47 – 19
akademie@kolpingbildung.de
https://kolpingbildung.de/seminare.php

 

Wenn Sie nicht jeden Tag an einem Kurs teilnehmen möchten oder könnten, gibt es auch ehrenamtliche Deutschkurse. Diese sind kostenlos für die Teilnehmenden. Sie finden hier Kurse:

Gemeindehaus St. Josef im Hain

Balthasar-Neumann-Straße 16
96047 Bamberg

0174 / 63 52 89 4

anja.muenzel@caritas-bamberg-forchheim.de

Ab 20.04.22 immer mittwochs von 10:30 – 12:00 Uhr offenes Angebot ohne Anmeldung zum Deutsch lernen und üben.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Münzel gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Schützenstr. 2a

96047 Bamberg

bildung@freundstattfremd.de

In der Blauen Frieda finden aktuell keine Sprachkurse statt.

Immer Mittwoch – Freitag von 14 – 17 Uhr treffen sich Menschen hier, um Deutsch zu üben im Sprachcafé

Ab 04.05. jeden Mittwoch 17.00 – 19.00 Uhr Sprachunterricht (für Erwachsene aus der Ukraine). 

Stadtteilzentrum „Löwenzahn“

Katzheimerstr. 3

96050 Bamberg

Arbeiten

Arbeitsvermittlung

Der Antrag auf den Aufenthaltstitel muss bewilligt bzw. zumindest gestellt sein, um sich arbeitssuchend melden zu können.
Sollten Sie bereits einen Arbeitgeber gefunden haben, bei dem Sie anfangen können zu arbeiten, kann der Prozess mit einer Fiktionsbescheinigung beschleunigt werden. Dafür können Sie oder der zukünftige Arbeitgeber  sich bei der Ausländerbehörde unter abh@stadt-bamberg.de oder abh@lra-ba.bayern.de melden.
Die Fiktionsbescheinigung gilt als „vorläufige“ Arbeitserlaubnis und wird dann bei Erhalt des Dokuments des Aufenthaltstitels wieder abgegeben.

Bei vorhandener Fiktionsbescheinigung können Sie sich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend bzw. arbeitslos melden. Die Arbeitsagentur kann  Beratungen durchführen und Sie bei der Stellensuche unterstützen.

Vorgang bei der Meldung in der Agentur für Arbeit (egal ob Ratsuchend oder Arbeitssuchend)
1. Ausgefülltes Formular gut leserlich ausfüllen 6_Anhang_Anmeldebogen_Arbeitsagentur
2. Persönliche Meldung bei der Eingangszone (wenn möglich mit eigenem Übersetzer/Dolmetscher)
3. Termin für eine persönliche Beratung wird durch die Arbeitsvermittlung vergeben (Dolmetscher wäre von Vorteil)

Sollte es mehrere ukrainische Flüchtlinge geben, die sich ratsuchend bzw. arbeitssuchend melden wollen, kann ein gemeinsamer Termin außerhalb der Öffnungszeiten der Eingangszone vereinbart werden. 

Mannlehenweg 27
96050 Bamberg

Nina Kölsch

Arbeitsvermittlerin

Allgemeine Arbeitsvermittlung – 122

Telefon: 0951/9128 – 841

Telefax: 0951/9128 – 622

E-Mail: Bamberg.122-Vermittlung@arbeitsagentur.de

Geringfügige Beschäftigung (Minijobs / 450€ Jobs)

Für Fragen rund um finanzielle Grundsicherung, Sprachkurse und Arbeitssuche usw. für Menschen aus der Ukraine, die im Besitz einer (vorläufigen) Aufenthaltsgenehmigung oder einer Fiktionsbescheinigung sind.
Telefon Hotline: 0951 9128-550
E-Mail: jobcenter-stadt-bamberg.ukraine@jobcenter-ge.de
Bitte beachten Sie: Die Mitarbeitenden des Jobcenter sprechen ausschließlich Deutsch. Bitte rufen Sie bei Bedarf mit einem Übersetzer oder einer Übersetzerin an.

 

Sollten Sie eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen wollen, brauchen Sie folgende Unterlagen: 

  • Arbeitserlaubnis (die Arbeitserlaubnis erhalten Sie automatisch mit dem  Aufenthaltstitel, hier wird „Erwerbstätigkeit
    erlaubt“ ausgewiesen),
  • eine Sozialversicherungsnummer (die Sozialversicherungsnummer erhalten Sie entweder von der Rentenversicherung oder der
    gewählten Krankenversicherung)  
  • und Steuer-ID (die Steuer-ID wird automatisch mit der Erstanmeldung bei der zuständigen Meldebehörde des
    aktuellen Wohnortes angestoßen. Wird eine Person in das Melderegister aufgenommen, erfolgt eine
    automatische Mitteilung an das Bundeszentralamt für Steuern. Von diesem wird die Steuer-ID dann
    zugesendet.
  • bei einer Beschäftigung in der Gastronomie darüber hinaus ein Gesundheitszeugnis (das Gesundheitszeugnis kann über das Gesundheitsamt vergeben werden. Dies erfolgt in Form einer Belehrung, für die eine Terminvereinbarung notwendig ist. Da die bayerischen Sommerferien bald beginnen und viele  Schülerinnen und Schüler oder Studierende einen Ferienjob beginnen, sollte dieser Termin
    schnellstmöglich vereinbart werden.)

Gesundheitsamt Stadt und Landkreis Bamberg
https://www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/Verwaltung/Landratsamt-AZ/

Landratsamt Bamberg, Fachbereich Gesundheit

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

In den kommenden Wochen werden digitale Informationsveranstaltungen zum Thema „Anerkennung ausländischer Qualifikationen“ angeboten. 

Die Veranstaltungen richten sich an ratsuchende Personen aus der Ukraine sowie Ehrenamtlicher und Unterstützer:innen. 

Weitere Informationen zu den Terminen von MigraNet – IQ-Netzwerk Bayern gibt es unter dem Link:

www.migranet.org/termine/anerkennung

Beratung und weitere Informationen

Beratung

Hier finden Sie spezielle Beratungsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine. Aktuell bieten die Caritas und Freund statt fremd Sprechstunden für Ukraine-Geflüchtete an, die in Bamberg privat untergebracht sind. Die Kontaktdaten und Zeiten finden Sie unten. Außerdem sind Beratungsteams von Freund statt fremd in den Gemeinschaftsunterkünften und Hotels tätig.
 
In der Sprechstunde von Freund statt fremd können sich auch Gastgeberinnen und Gastgeber mit ihren Fragen melden.
 

In der blauen Frieda gibt es auch viele andere Angebote, wie z. B. die digitale Hilfe immer Mittwoch und Samstag von 14 – 17 Uhr. Hier können Sie drucken, scannen, Mails schreiben und vieles mehr. Sie können Laptops und WLAN nutzen. Wenn Sie das alleine nicht schaffen, kann Ihnen jemand vom digitalen Team helfen.

Schützenstraße 2a
96047 Bamberg
0951 / 91 41 89 35
kontakt@freundstattfremd.de
https://freundstattfremd.de

Ukraine Sprechstunde immer Dienstag und Donnerstag 17 – 19 Uhr

Balthasar-Neumann-Straße 16
96047 Bamberg
Sprechstunde in ukrainisch und russisch immer Montag bis Freitag 10-12 Uhr (ohne Termin)

Ansprechpartnerin

Alona Grygoryeva

Mobilnumer: 0173 532 9045

Antonina Chakarova
0951 / 13 29 43 64
0157 / 30 12 52 27
antonina.chakarova@caritas-bamberg-forchheim.de

Hilfe am Telefon oder per Mail in russisch

Montag bis Freitag 13 – 15 Uhr (ohne Termin)

 

Migrationssozialdienst der AWO – russischsprachig

Marina Melikowa

immer Dienstag nach Terminvereinbarung über Telefon oder per Mail, russischsprachig

Theatergassen 7

96047 Bamberg

0951-917009-36 oder 37

marina.melikowa@msd.awo-bamberg.de

Stadtteilzentrum Löwenzahn

Katzheimerstr. 3

96050 Bamberg

Dienstag 11 – 13 Uhr

Donnerstag 15 – 17 Uhr

Und nach Vereinbarung unter 0151 22 22 97 75 (Frau Bineva) oder 0951 13 39 733

Beratung für Kinder, Jugendliche und junge  Erwachsene im Alter von 12 bis 27 Jahren.

Schwarzenbergstr. 8

96050 Bamberg

Frau Julia Mari (auch russichsprachig) 

0951 / 86 85 12

mari.julia@skf-bamberg.de

Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr (und nach Vereinbarung möglich)

Beratung für Kinder, Jugendliche und junge  Erwachsene im Alter von 12 bis 27 Jahren.

Schwarzenbergstr. 8

96050 Bamberg

Frau Julia Mari (auch russichsprachig) 

0951 / 86 85 12

mari.julia@skf-bamberg.de

Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr (und nach Vereinbarung möglich)

Ukrainischer Frauentreff des SkF (Sozialdienst katholischer Frauen)

Am 30.06.2022 findet von 15.00 – 17.00 Uhr im Ukraine-Frauentreff eine Informationsveranstaltung in russisch, deutsch und englischer Sprache zum Thema “ Das deutsche Gesundheitssystem“ statt. 

  • Die Krankenversicherung
  • Der Arztbesuch
  • Der Zahnarztbesuch
  • Die Apotheke
  • Das Krankenhaus
  • Was tun im Notfall?

Eine Teilnahme ist wegen der begrenzten Teilnehmerzahl nur mit  Anmeldung bis 27.06.2022 möglich.  

Bitte melden Sie sich per Mail an bei : 

mari.julia@skf-bamberg.de

oder

roll.hanne@skf-bamberg.de

Kosten für Dolmetscher

Sollten Sie bei einem Arztbesuch einen Dolmetscher brauchen, können Sie die Kosten dafür weiterhin erstattet bekommen. Dies gilt auch für Personen, die Geldleistungen vom Jobcenter beziehen.

Wenden Sie sich zu Abrechnung der Dolmetscherkosten an:

Amt für Inklusion

Heinrichsdamm 1

96047 Bamberg

Frau Rüttger oder Herr Eitel 

Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet unter www.hilfetelefon.de auch gezielte Beratung für Frauen aus der Ukraine an. 

Unter der Rufnummer 08000 116 016 können Sie im dringenden Notfall kostenfrei aus dem deutschen Telefon- und Mobilnetz anrufen. 

Helpline Ukraine

„Helpline Ukraine“ unterstützt geflüchtete Menschen bei Sorgen und Problemen. Die Telefonberatung in ukrainischer und russischer Sprache ist kostenfrei und vertraulich. Die „Helpline Ukraine“ bietet Ihnen kostenlose Telefonberatung bei allen Sorgen, Problemen und Themen, die sie bewegen.

Unter der Telefonnummer 0800 500 225 0 ist die Helpline von Montag – Freitag  zwischen 14 und 17 Uhr erreichen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.nummergegenkummer.de

Weitere Informationen und Hilfe

Wichtige Informationen und Hilfe findet Ihr hier:

Den ukrainischen Bürgerinnen und Bürgern, die am Bahnhof ankommen, stehen Freiwillige des Ukrainischen Vereins telefonisch zur Verfügung. Über die folgende Telefonnummer besteht 24 Stunden die Möglichkeit, im Notfall Hilfe und Übersetzung für erste Fragen des Ankommens in Anspruch zu nehmen: 0160/99 88 25 29 Bitte nur per Anruf! KEINE WhattsApp, KEINE SMS!

Viele aktuelle und wichtige Fragen werden hier beantwortet.

Spielplätze in der Nähe Ihrer Unterkunft

Hier finden Sie einige Spielplätze in Bamberg in der Nähe Ihrer Unterkunft.

Ukrainische Fahrzeuge in Deutschland

Das Deutsche Büro „Grüne Karte“ steht mit den ukrainischen Kollegen in engem Kontakt. Trotz der Situation in der Ukraine arbeiten die Ukrainischen Versicherer weiter und können den in der Ukraine Versicherten oft eine für Deutschland gültige Grüne Karte auf elektronischem Wege ausstellen.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.gruene-karte.de/de/ukrainische-fahrzeuge-in-deutschland/

Jedes Fahrzeug, das dauerhaft in Deutschland bleibt, muss umgemeldet werden! Es müssen laut Steuerrecht nach 6 Monaten Kfz-Steuern gezahlt werden. Diese zahlt man, sobald das Auto ein deutsches Kennzeichen bekommt.

Wenn ein Fahrzeug von außerhalb der EU kommt, muss es zusätzlich beim Zoll abgefertigt werden. Es gibt Übergangsfristen für ukrainische Fahrzeuge: Der Zoll muss hier erst 1 Jahr nach Einfuhr abgefertigt werden.

Wenn das Fahrzeug nicht umgemeldet wird, ist dies ein Verstoß gegen deutsche Steuergesetze (Kfz-Steuer und Einfuhrsteuer).

Ukrainische Autos müssen also 6-12 Monate nach Einreise umgemeldet werden.

Was kann passieren, wenn man das nicht macht?

  • Man fährt man ohne gültige Zulassung. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 70 €.
  • Man begeht eine Steuerhinterziehung. Das ist eine Straftat gem. §370 Abs. 1 Nr. 2 AO. Bei einer Kontrolle kann die Polizei das Auto stilllegen und die Steuerschulden eintreiben (Zwangsvollstreckung). Dann darf man mit dem Auto nicht mehr fahren. Die Stadt Bamberg hat darauf bereits mehrmals hingewiesen.

Wie funktioniert die Ummeldung?

  1. Alle Fahrzeuge müssen eine TÜV Haupt- und Abgasuntersuchung oder ein TÜV-Gutachten (§21 StVZO) bekommen
  • Um für wenig Geld erst einmal zu wissen, ob und welche Arbeiten notwendig sind, um das Auto durch den TÜV zu bekommen, kann eine Vorabuntersuchung durchgeführt werden. Hierfür können Termine bei einer Werkstatt ausgemacht werden. In der Werkstatt wird festgestellt, ob das Fahrzeug für den TÜV umgebaut werden muss und wie hoch die Kosten für den Umbau sind. (Kosten 15-50 €) Wir haben hier einige Vorschläge für russischsprachige Werkstätten in Bamberg:

Hafenstraße 21
96052 Bamberg

Tel. 01573 24 58 976

Jäckstraße 35
96052 Bamberg

Tel 0176 40 33 14 60

Lagerhausstraße 2
96052 Bamberg

Tel. 01590 14 00 920

  • Der Halter muss dann auf eigene Kosten das Fahrzeug umbauen, z. B. Scheibenverdunklung vorne entfernen, Nachrüst-Xenon-Scheinwerfer entfernen, …)

Wenn die Umbauten teurer sind, als das Auto (wirtschaftlicher Totalschaden), muss das Fahrzeug wieder aus der EU ausgeführt werden. Es kann nur außerhalb der EU verkauft werden. Innerhalb der EU bleibt nur die Verschrottung.

  • Wenn ein CoC-Blatt vorhanden ist, kann dann einfach eine TÜV Haupt- und Abgasuntersuchung durchgeführt werden. (Kosten: ca. 150 €)
  • Wenn kein CoC-Blatt vorhanden ist, muss ein TÜV-Gutachten (§ 21 StVZO/HU, AU) erstellt werden.

Hierfür können Sie, am besten persönlich (mit Hilfe von Google-Translator) einen Termin beim TÜV (Adressen siehe unten) machen. Die Kosten liegen je nach Fahrzeug zwischen 150 und 800 €. Fragen Sie nach. Sie können auch bei einer Werkstatt fragen, ob sie mit dem TÜV helfen kann. Wenn Sie das Gutachten haben, müssen Sie diesen Beleg gut aufbewahren.

Zeppelinstraße 5
96052 Bamberg

Tel. 09 51 – 94 41 10

Kirschäckerstr. 39
96052 Bamberg

Tel 0951 – 93 22 80

bamberg.automobil@dekra.com

Kärntenstraße 6
96052 Bamberg

Tel. 09 51 – 50 90 06 80

info@lunz-haderlein.de

Vollgutachten nach 21 StVZO

  1. Zollabfertigung (Adresse: Zollstelle Bamberg, Ludwigstraße 28, 96052 Bamberg)
  • Empfohlene Variante 1: Abfertigung als „Umzugsgut“ (steuerfrei, an Auflagen gebunden) Kosten ca. 10 – 30 €

Was brauchen Sie?

  • Fahrzeug inklusive Fahrzeugpapiere muss vorgezeigt werden. Aus den Papieren muss ersichtlich sein, dass das Fahrzeug vor dem Umzug nach Deutschland mindestens 6 Monate auf die Person zugelassen war.
  • 3x Antrag ausgefüllt und unterschrieben mitbringen Antrag Zoll_V0350
  • Nachweis, dass der Halter mindestens 1 Jahr in der Ukraine gelebt (z.B. Meldebescheinigung, Mietvertrag, Abrechnungen, etc.)
  • Deutsche Meldebescheinigung

Wenn das Fahrzeug weiter mindestens 1 Jahr im Besitz des aktuellen Halters bleibt, werden nach erfolgreicher Abfertigung keine Zölle oder Mehrwertsteuer fällig. Wird das Auto früher verkauft, werden ca. 30% Steuern fällig.

  • Variante 2: „normale“ Abfertigung (Zölle und Steuern fällig)

Was brauchen Sie?

  • Fahrzeug inklusive Fahrzeugpapiere vorführen
  • Kosten: 10% Steuer von Fahrzeugwert + 19% Mehrwertsteuer
  1. Zulassung bei Zulassungsstelle (Adresse: Moosstraße 65, 96050 Bamberg)

Buchen Sie einen Onlinetermin: Terminbuchung Zulassungsstelle Stadt Bamberg

Was brauchen Sie für die Zulassung?

  • TÜV-Gutachten §21 (Punkt 1) oder HU/AU bei CoC
  • Zolldokumente (Punkt 2)
  • EVB-Nummer (bekommt man von Versicherung)
  • Fahrzeugpapiere (ukrainische)
  • Ukrainische Nummernschilder abmontiert
  • Formular für Kfz-Steuer Zulassung_Formular KfZ Steuer
  • IBAN/Kontoverbindung
  • Reisepass/Ausweisdokument
  • Deutsche Nummernschilder werden vor Ort gedruckt Info: Wunschkennzeichnen könnten online reserviert werden: Wunschkennzeichen

Kosten für die Zulassung sind ca. 100 €.

Die Abmeldung in der Ukraine muss durch Halter selbst erfolgen