Finanzielle Hilfen

Wenn Familien nur wenig Geld haben, gibt es verschiedene finanzielle Hilfen. Das ist wichtig, damit Kinder besser aufwachsen können. Es gibt Leistungen, die Sie bekommen, wenn die Eltern ohne Arbeit sind. Aber auch Familien mit wenig Lohn erhalten Hilfe. Sie müssen Anträge schreiben, wenn Sie Hilfe bekommen möchten. Wichtig: Fast immer bekommen Sie erst ab dem Tag Geld, wenn Sie den Antrag abgegeben haben.

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Keine Arbeit? Ihre Hilfen

Wenn Ihre Familie keine Arbeit und somit kein eigenes Geld hat, dann erhalten Sie Unterstützung vom Staat. Das nennt sich Grundsicherung. Das Geld ist für Essen, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom und persönliche Dinge. Außerdem werden Kosten für eine Wohnung gezahlt. Weitere Informationen finden Sie beim Thema Wohnen.

Arbeitslosengeld

Alle Menschen, die arbeiten können und müssen, aber gerade keine Arbeit haben, können Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) beantragen. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, eine Arbeit zu suchen und diese auch anzunehmen, wenn Sie ein angemessenes Angebot bekommen.

Wenn Sie in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate gearbeitet haben, bekommen Sie Arbeitslosengeld I. Das ist mehr als das Arbeitslosengeld II. Es orientiert sich daran, wieviel Sie vorher mit Ihrer Arbeit verdient haben.

Ihren Antrag stellen Sie immer bei der Agentur für Arbeit. Es gibt unterschiedliche Ansprechpartner.

Sozialhilfe

Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten gehen können oder älter als 65 Jahre sind, können Grundsicherung beantragen.

Auch Menschen, die keine oder noch keine Anerkennung haben, also noch nicht sicher in Deutschland bleiben können, bekommen Grundsicherung (in diesem Fall heißt das Asylbewerberleistungen).

Sie können einen Antrag bei der Stadt Bamberg stellen.

Rathaus am ZOB
Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
0951 / 87 – 14 98
0951 / 87 – 27 27 (Asylfragen)

Sie haben Arbeit? Ihre Hilfen

Wenn Sie nur wenig Geld verdienen, können Sie zusätzlich eine Unterstützung bekommen, damit Sie Ihr Leben und Ihre Wohnung bezahlen können. Wenn Sie mit Ihrer Arbeit sehr wenig Geld verdienen, können Sie Arbeitslosengeld II dazu bekommen. Das heißt aufstocken. Oder Sie können Wohngeld beantragen:

Wohngeld

Wenn Sie und die Personen in Ihrem Haushalt nur wenig Geld verdienen, können Sie einen Antrag für Wohngeld stellen. Wohngeld bekommen Sie erst ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.

  • Wieviel Personen wohnen in Ihrer Wohnung?

  • Wieviel Geld bekommen Sie in jedem Monat?

  • Wie hoch ist die Miete?

Das sind die Fragen, die beantwortet werden müssen. Stellen Sie einen Antrag auf Wohngeld.

Sie brauchen auch eine Verdienstbescheinigung und eine Mietbescheinigung:

Schicken Sie Ihren Antrag an die Stadt, wenn Sie in der Stadt wohnen oder das Landratsamt, wenn Sie im Landkreis wohnen.

Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
0951 / 87 – 11 84 Buchstaben A – F
0951 / 87 – 11 60 Buchstaben G – K
0951 / 87 – 11 83 Buchstaben L – R
0951 7 87 – 11 85 Buchstaben S – Z
wohngeld@stadt.bamberg.de
www.stadt.bamberg.de/Bürgerservice/Ämter/Amt-für-soziale-Angelegenheiten/Wohngeld/

Raum H 122 oder H 123
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
0951 / 85 – 558 Buchstaben A – G und Pb – Pz
0951 / 85 – 505 Buchstaben H – Pa
0951 / 85 – 557 Buchstaben Q – Z
wohngeld@lra-ba.bayern.de
https://www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/Verwaltung/Landratsamt-A-Z/Soziales/Wohngeld/

Wohnberechtigungsschein

Wenn Sie ein kleines Einkommen haben, können Sie auch einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Mit einem WBS können Sie nachweisen, dass Sie berechtigt sind, eine Sozialwohnung zu beziehen. Sozialwohnungen sind nicht so teuer.

Den WBS können Sie bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragen.

Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
095187-1498
sozialamt@stadt.bamberg.de 
Hier finden Sie die Formulare: www.stadt.bamberg.de

Ausbildungsförderung

Alle Menschen sollen Chancen auf Bildung haben. In der Schule, beim Studium und in der Berufsausbildung verdienen Sie kein Geld oder nicht genug Geld, um das Leben und eine Wohnung zu bezahlen. Sie können BAföG (Berufsausbildungsförderungsgesetz) oder Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

BAföG

Schülerinnen und Schüler und Studierende können finanzielle Hilfe bekommen und Bafög beantragen.

Die kostenfreie BAföG-Hotline kann helfen unter:
0800 – 2 23 63 41

Studierende stellen einen Antrag bei der Universität. Genaue Informationen finden Sie hier:

Schülerinnen und Schüler, die z. B. eine Ausbildung zur Erzieherin und Erzieher, Meisterin und Meister, Technikerin und Techniker machen, werden finanziell unterstützt. Sie bekommen einen Teil der Kosten der Fortbildung bezahlt. Wenn die Schule Vollzeit ist, gibt es zusätzlich je nach Einkommen einen Teil zum Lebensunterhalt. Es kann ein Zuschuss oder ein Darlehen sein. Sie wenden sich an die Stadt Bamberg oder das Landratsamt.

Sachgebiet Schulverwaltung
Maximiliansplatz 3
96047 Bamberg
0951 / 87 – 14 24 Buchstaben A – K
0951 / 87 – 14 25 Buchstaben L – Z
https://www.stadt.bamberg.de/Bürgerservice/Rathaus-Service/Dienstleistungen/Fortbildung-berufliche-Aufstiegs-BAföG

Raum H 124
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
0951 / 85 – 1 37 Buchstaben A – K
0951 / 85 – 1 38 Buchstaben L – Z
https://www.landkreis-bamberg.de/Ausbildungsförderung

Bundesausbildungshilfe

Wenn Sie die erste Berufsausbildung machen und in einer eigenen Wohnung leben, reicht das Ausbildungsgehalt vielleicht nicht für das Leben und die Miete. Dann können Sie eine Beihilfe beantragen.

Befreiung von den Rundfunkgebühren

Wenn Sie eine Ausbildungsförderung, Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) oder Asylbewerberleistungen erhalten, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Diesen Beitrag für Radio und Fernsehen muss man in Deutschland für jede Wohnung zahlen.

Zusätzlichen Hilfen für Familien

Es gibt noch viele unterschiedliche Hilfen speziell für Familien mit Kindern. Manche bekommt jede Familie, aber manchmal kommt es auf die Situation an. Bitte schauen Sie, welche Hilfe Sie beantragen können.

Kindergeld

Alle Eltern bekommen für Ihre Kinder, bis sie 18 Jahre alt sind, Kindergeld. Es kann auch länger gezahlt werden, wenn das Kind zum Beispiel in einer Ausbildung oder arbeitssuchend ist.

Kornacherstraße 6 (Besuchsadresse)
97421 Schweinfurt
Familienkasse Bayern Nord (Postadresse)
90316 Nürnberg
0911 / 5 29 – 20 02
Familienkasse-Bayern-Nord@arbeitsagentur.de
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/familienkasse/

Mutterschaftsleistungen

Menschen, die eine Arbeitsstelle haben und schwanger werden, sind besonders geschützt: Sie dürfen mindestens 6 Wochen vor dem Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Das heißt Mutterschutz. Der Lohn wird in dieser Zeit aber normal vom Arbeitgeber weiter bezahlt.

Wenn Sie schwanger sind und keine Arbeitsstelle haben, sondern soziale Leistungen (zum Beispiel Grundsicherung) bekommen: Weil Sie als Schwangere mehr brauchen, bekommen Sie im Monat mehr Geld. Deshalb müssen Sie der Behörde erzählen, dass Sie schwanger sind.
Sie können auch Geld für die Erstausstattung (wichtige Sachen für das Baby, wie Bett, Kinderwagen, usw.) bekommen: zum Beispiel bei der Bundesstiftung Mutter und Kind oder die Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind.

Hier finden Sie Beratungsstellen, die Ihnen helfen, damit Sie alle wichtigen Anträge stellen können:

Elterngeld

Elterngeld bekommen Sie, wenn Sie nach der Geburt bei Ihrem Kind zuhause bleiben und nicht arbeiten gehen. Wenn Sie nicht arbeiten oder weniger arbeiten, wird das fehlende Geld ausgeglichen. Wenn beide Elternteile sich die Zeit teilen, gibt es länger Elterngeld. Auch wenn Sie vor der Geburt nicht gearbeitet haben, bekommen Sie Elterngeld.

Für Informationen und bei dem Antrag können Ihnen die Beratungsstellen helfen:

Bayerisches Familiengeld

Alle Familien in Bayern bekommen für jedes Kind, das zwischen 13 und 36 Monate alt ist, 250 € pro Monat. Ab dem dritten Kind sind es 300 € pro Monat.

Sie müssen keinen extra Antrag stellen. Wenn Sie Elterngeld beantragt haben, bekommen Sie automatisch das Familiengeld.

Steuerentlastungen

Familien werden steuerlich entlastet. Wenn ein Elternteil arbeitet, bleibt den Familien mehr Netto vom Brutto.

Für Kinder können Freibeträge beim Lohn eingetragen werden.
Achten Sie auf die Lohnsteuerklasse, wenn nur ein Elternteil arbeitet, ist die Lohnsteuerklasse 3 beim Arbeitgeber anzugeben. Wenn beide arbeiten, gibt es eine Wahlmöglichkeit.

Der Jahresausgleich können z. B. Kinderbetreuungskosten angerechnet werden.
Vereine für Lohnsteuerhilfe können Ihnen bei Fragen zur Steuer helfen. Dort müssen Sie aber zuerst Mitglied werden und meistens einen Mitgliedsbeitrag zahlen.
Lohnsteuerhilfe-Vereine in Bamberg:
www.lohi.de/lohnsteuerhilfe/in/bayern/bamberg.html
www.bamberg.deutsche-lohnsteuerhilfe-ev.de/
www.lohnsteuerhilfebamberg.de/

Unterhaltsvorschuss

Wenn Sie Ihr Kind alleine erziehen, steht Ihnen besondere Hilfe zu. Der andere Elternteil ist verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Das bedeutet, er muss für das Leben des Kindes mit Geld, Sachen und Erziehung sorgen. Wenn der andere Elternteil nicht zahlen kann oder will, können Sie beim Jugendamt Unterstützung bekommen. Wenn Sie einen Antrag stellen, zahlt das Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss. Das Amt versucht, das Geld vom anderen Elternteil zurück zu bekommen. Dieser Unterhaltsvorschuss kann beantragt werden, bis das Kind 18 Jahre alt ist. Wenn Sie und das Kind Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) bekommen, geht das nur, bis das Kind 12 Jahre alt ist.

Kinderzuschlag

Wenn das Geld einer Familie nicht reicht, können Eltern unter bestimmten Bedingungen einen Kinderzuschlag beantragen. Das gilt nicht für Familien, die Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) erhalten. Ob und wieviel Geld Sie bekommen, hängt davon ab, wieviel Geld Sie jeden Monat zur Verfügung haben und welche Miete Sie zahlen. Sie müssen nach 6 Monaten einen neuen Antrag stellen.

Kornacherstraße 6 (Besuchsadresse)
97421 Schweinfurt
Familienkasse Bayern Nord (Postadresse)
90316 Nürnberg
0800 / 4 55 55 – 30
Familienkasse-Bayern-Nord@arbeitsagentur.de
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/familienkasse/familienkasse-bayern-nord-schweinfurt

Bildung und Teilhabe

Für Familien mit wenig Geld, gibt es für Kinder von der Stadt Bamberg oder vom Landratsamt (für den Landkreis) zusätzliche Hilfe. Wenn Sie Geld vom Jobcenter, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können Sie für verschiedene Dinge Geld bekommen:

  • Geld für Schulmaterial
    Für Kopierkosten, Bücher, Stifte usw. erhält jedes Kind im August 100 € und im Februar 50 € (Wenn sie Arbeitslosengeld II bekommen, wird dieses Geld vom Jobcenter automatisch in diesen Monaten an Sie ausgezahlt. Sie müssen keinen Antrag stellen. Das Jobcenter muss aber wissen, wann ein Kind neu in die Schule kommt: Schicken Sie die Schulbescheinigung an das Jobcenter!)

  • Kostenübernahme Mittagessen
    Die Kosten für das Mittagessen in der KiTa oder der Schule werden bis auf einen Eigenanteil von 1 € pro Tag übernommen

  • Schulausflüge
    Fahrtkosten, Verpflegung und Eintritt bei Schulausflügen werden übernommen

  • Lernförderung
    Mit einer Bestätigung von der Schule können Kosten für eine Lernförderung übernommen werden, wenn die Versetzung des Kindes gefährdet ist

  • Soziale und kulturelle Teilhabe
    Mindestens 15 € im Monat gibt die Stadt dazu, wenn Ihr Kind z. B. in einen Sportverein oder die Musikschule geht.

Wenn Sie in der Stadt Bamberg wohnen, füllen Sie einen Antrag auf Bildung und Teilhabe aus, um die finanzielle Hilfe zu erhalten:

Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, schicken Sie Ihren Antrag an:

Alle anderen schicken den Antrag an:

Amt für soziale Angelegenheiten
Team 50I3 Bildung und Teilhabe
Promenadestraße 2a
96047 Bambeg
0951 / 87 – 15 20
https://www.stadt.bamberg.de/bildungundteilhabe

Wenn Sie im Landkreis wohnen, finden Sie die Formulare hier:

Wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen, schicken Sie den Antrag an:

Mannlehenweg 27
96050 Bamberg

Alle anderen schicken den Antrag an:

Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
0951 / 85 – 5 00