Zentrale Behörden

Zur Aufnahme von Asylbewerbern und für die Anliegen von Migranten gibt es in Bamberg mehrere zentrale Stellen. Hier erfahren Sie, welche Aufgaben die wichtigsten Ämter und Behörden haben und wer für Sie zuständig ist.

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ANKER-Einrichtung (AEO)

Asylbewerber, die neu in Deutschland ankommen, werden in Bayern nach bestimmten Regeln verschiedenen ANKER-Zentren zugeteilt. Eine davon ist die ANKER-Einrichtung Oberfranken (AEO) im Osten von Bamberg. Dort werden die Asylbewerber in der Regel zunächst untergebracht und mit dem Wichtigsten versorgt. Die Abkürzung „ANKER“ steht für „Ankunft, Erfassung und Rückführung“. Die Menschen werden in der AEO also registriert und können dort im Prinzip solange wohnen und essen, bis entschieden ist, ob sie in Deutschland bleiben dürfen oder nicht.

In der AEO sind auch alle wichtigen Behörden als Zweigstelle zu finden:

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): zuständig für die Durchführung von Asylverfahren, die persönliche Anhörung über die Fluchtgründe (oft „Interview“ genannt) und die Anerkennung bzw. Ablehnung von Asylsuchenden
  • Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) der Regierung von Oberfranken: zuständig für Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis, Zuweisung von Unterkunft und Wohnsitz
  • Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen: organisiert die Rückführung abgelehnter Asylbewerber; bietet aber auch Beratung für Menschen an, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen
  • Amt für soziale Angelegenheiten der Stadt Bamberg: zuständig für finanzielle Hilfen
  • Gesundheitsamt: zuständig für Untersuchungen, medizinischen Dienst usw.
  • Verwaltungsgericht Bayreuth: nimmt Anträge auf Gerichtsverfahren in Asylsachen und Widersprüche gegen Asylbescheide an
  • Jobcenter und Agentur für Arbeit: zuständig für finanzielle Hilfen nach der Asyl-Anerkennung
  • Polizei: zuständig für Sicherheit und Ordnung

Gemeinschaftsunterkünfte

Weil die Asylverfahren in Deutschland meist recht lange dauern und in der AEO nicht genug Platz ist, werden viele Asylbewerber nach einiger Zeit auf sogenannte Gemeinschaftsunterkünfte (kurz: „GU“) verteilt. Diese liegen oft in kleineren Orten, also nicht in der Stadt Bamberg, aber ebenfalls im Regierungsbezirk Oberfranken.
Die Verteilung der Menschen auf die Gemeinschaftsunterkünfte in Oberfranken übernimmt die Regierung von Oberfranken. Sie ist auch zuständig für Anträge auf Auszug aus einer bestimmten Unterkunft:
Mit der Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Bamberg befasst sich die folgende Stelle:

Sobald entschieden wurde, dass eine Person in Deutschland bleiben darf, muss sie so schnell wie möglich aus der AEO bzw. aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen und sich eine eigene Wohnung suchen.

Wenn Sie Hilfe zu diesem Thema benötigen, schauen Sie dafür bitte im Bereich „Wohnen“.

Zentrale Ausländerbehörde von Oberfranken

Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) der Regierung von Oberfranken ist zuständig für alle Asylbewerber in Oberfranken, deren Asylverfahren noch nicht beendet ist. Außerdem ist sie zuständig für alle Ausländer, die mit einer bloßen Duldung in Oberfranken leben.

Der Hauptsitz der ZAB ist in Bayreuth, es gibt aber auch eine Vertretung in der AEO in Bamberg:

Amt für Ausländerwesen von Stadt & Landkreis Bamberg

Wird eine Person als Flüchtling anerkannt, gibt die ZAB die Zuständigkeit an das Amt für Ausländerwesen der Stadt bzw. des Landkreises ab, in dem die Person wohnt. Dieses Amt ist dann zuständig für Dinge wie Aufenthaltstitel, Arbeits- und Ausbildungserlaubnis, Reiseausweis, Einbürgerung etc.

Alle notwendigen Anträge finden sich auf der Webseite dieser Ämter:

Migrantinnen- und Migrantenbeirat

In Bamberg gibt es noch den Migrantinnen- und Migrantenbeirat (MIB). Er wird von den Menschen mit Migrationshintergrund demokratisch gewählt und vertritt ihre Interessen. Der Rat versteht sich als Vermittler zwischen den ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie der Stadtverwaltung.