Zentrale Behörden
Zur Aufnahme von Asylbewerbern und für die Anliegen von Migranten gibt es in Bamberg mehrere zentrale Stellen. Hier erfahren Sie, welche Aufgaben die wichtigsten Ämter und Behörden haben und wer für Sie zuständig ist.
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ANKER-Einrichtung (AEO)
Erlenweg 4
96050 Bamberg
0951 / 1 32 94 – 0
poststelle@reg-ofr.bayern.de
http://www.reg-ofr.de/aeo
In der AEO sind auch alle wichtigen Behörden als Zweigstelle zu finden:
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): zuständig für die Durchführung von Asylverfahren, die persönliche Anhörung über die Fluchtgründe (oft „Interview“ genannt) und die Anerkennung bzw. Ablehnung von Asylsuchenden
- Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) der Regierung von Oberfranken: zuständig für Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis, Zuweisung von Unterkunft und Wohnsitz
- Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen: organisiert die Rückführung abgelehnter Asylbewerber; bietet aber auch Beratung für Menschen an, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen
- Amt für soziale Angelegenheiten der Stadt Bamberg: zuständig für finanzielle Hilfen
- Gesundheitsamt: zuständig für Untersuchungen, medizinischen Dienst usw.
- Verwaltungsgericht Bayreuth: nimmt Anträge auf Gerichtsverfahren in Asylsachen und Widersprüche gegen Asylbescheide an
- Jobcenter und Agentur für Arbeit: zuständig für finanzielle Hilfen nach der Asyl-Anerkennung
- Polizei: zuständig für Sicherheit und Ordnung
Gemeinschaftsunterkünfte
Wilhelm-Busch-Straße 2
95447 Bayreuth
0921 / 6 04 – 0
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/aufgaben/192162/192167/index.html
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
0951 / 8 50
asyl@lra-ba.bayern.de
https://www.landkreis-bamberg.de/Auslaenderwesen
Sobald entschieden wurde, dass eine Person in Deutschland bleiben darf, muss sie so schnell wie möglich aus der AEO bzw. aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen und sich eine eigene Wohnung suchen.
Wenn Sie Hilfe zu diesem Thema benötigen, schauen Sie dafür bitte im Bereich „Wohnen“.
Zentrale Ausländerbehörde von Oberfranken
Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) der Regierung von Oberfranken ist zuständig für alle Asylbewerber in Oberfranken, deren Asylverfahren noch nicht beendet ist. Außerdem ist sie zuständig für alle Ausländer, die mit einer bloßen Duldung in Oberfranken leben.
Der Hauptsitz der ZAB ist in Bayreuth, es gibt aber auch eine Vertretung in der AEO in Bamberg:
Wittelsbacherring 3
95444 Bayreuth
0921 / 6 04 21 12
zab@reg-ofr.bayern.de
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/
Erlenweg 4
96050 Bamberg
0951 / 13 29 40
zab.bamberg@reg-ofr.bayern.de
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/
Amt für Ausländerwesen von Stadt & Landkreis Bamberg
Wird eine Person als Flüchtling anerkannt, gibt die ZAB die Zuständigkeit an das Amt für Ausländerwesen der Stadt bzw. des Landkreises ab, in dem die Person wohnt. Dieses Amt ist dann zuständig für Dinge wie Aufenthaltstitel, Arbeits- und Ausbildungserlaubnis, Reiseausweis, Einbürgerung etc.
Alle notwendigen Anträge finden sich auf der Webseite dieser Ämter:
Rathaus am ZOB
Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
0951 / 87 12 83
auslaenderamt@stadt.bamberg.de
https://www.stadt.bamberg.de/Auslaenderwesen/
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
0951 / 8 53 14
abh@lra-ba.bayern.de
https://www.landkreis-bamberg.de/Ausländerwesen
Migrantinnen- und Migrantenbeirat
Heinrichsdamm 1
96047 Bamberg
0951 / 87 – 18 74
mib@stadt.bamberg.de
http://www.mib.stadt.bamberg.de