Kind krank - was tun?
Wenn Ihr Kind krank ist und deswegen nicht zur Schule oder in die Kindertagesstätte gehen kann, dann müssen Sie in der Schule oder der Kindertagesstätte anrufen und das mitteilen. Auch Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber und die Krankenkasse müssen Sie informieren, wenn Sie deswegen nicht zur Arbeit gehen können.
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Freistellung von der Arbeit, wenn das Kind krank ist
Wenn beide Elternteile berufstätig sind, stellt sich die Frage, wer sich um das kranke Kind kümmert. Die Person muss einige Dinge mit der Ärztin/dem Arzt, der Firma und der Krankenkasse klären.
Lohnfortzahlung
Die meisten Arbeitenden haben einen Anspruch darauf, weiterhin Geld von der Arbeit zu bekommen, wenn ein Kind krank Zuhause ist.
- Informieren Sie die Firma sofort, wenn Sie wegen eines kranken Kinds zuhause bleiben müssen!
Die Voraussetzungen sind:
das Kind ist jünger als 12 Jahre
es gibt sonst niemanden, der auf das Kind aufpassen kann
eine Ärztin/ein Arzt bescheinigt, dass Sie zur Betreuung Zuhause bleiben müssen
Jeder berufstätige Elternteil kann so in jedem Jahr 10 Tage mit dem Kind zuhause bleiben, zusammen also 20 Tage. Bei mehreren Kindern sind es insgesamt bis zu 25 Tage für eine Person und 50 Tage für beide. Im Jahr 2021 wurde dies wegen der Pandemie auf 30 Tage für eine Person und 60 Tage für beide erhöht.
Unbezahlter Urlaub und Kinderkrankengeld
Wenn Sie keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung haben oder bereits alle Tage genommen haben, haben Sie einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Sie können dann bei der Krankenversicherung Kinderkrankengeld beantragen. Hierfür müssen Sie die Bescheinigung von der Ärztin/dem Arzt am ersten Tag der Krankheit mit dem Antrag bei der Krankenkasse abgeben. Das geht bei vielen Krankenkassen auch online. Das Geld wird erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt.
Kind im Krankenhaus
Wenn Ihr Kind im Krankenhaus behandelt werden muss, ist es oft möglich, dass Sie als Elternteil auch dort übernachten. Dies entscheidet das Krankenhaus. Achtung: Sie müssen sich vorher bei Ihrer Krankenkasse informieren, ob die Kosten für Ihre Übernachtung und das Essen gezahlt werden. Dies hängt vom Alter des Kindes ab. Das Krankenhaus informiert Sie was das pro Tag kostet.
Kinderkur
Wenn Ihr Kind an einer chronischen Erkrankung leidet oder eine Krankheit immer wieder kommt, gibt es die Möglichkeit, dass es zur Erholung zur Kur geht. Dies sollten Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt besprechen. Hier kann auch geklärt werden, ob eine Mutter-/Vater-Kind-Kur besser ist. Bei Kindern, die noch nicht zur Schule gehen, kann dann ein Elternteil zur Begleitung mitkommen.
- Hilfe und Informationen finden Sie hier:
Josephstraße 27
96052 Bamberg
0951 / 98 18 00
cv.bamberg-land@caritas-bamberg.de
https://caritas-landkreis-bamberg.de/hilfsangebote/kur-und-erholung/kinderkur
Kinderkrankenpflege
Frühgeborene, schwerstkranke, chronisch kranke, behinderte und beatmete Kinder aber auch Kinder, die nach einer ambulanten Operation Hilfe bei den Wunden und dem Wechsel der Verbände brauchen, benötigen eine besondere Pflege. Eine ambulante Kinderkrankenpflege kann helfen, dass das Kind nicht ins Krankenhaus muss. Die Pflege kommt zu Ihnen nach Hause und hilft.
Würzburger Straße 65
96049 Bamberg
0951 / 9 65 32 – 0
info@visit-gruppe.de
https://www.visit-gruppe.de/visit-pflegt/kinderkrankenpflege.html