Kind krank - was tun?

Wenn Ihr Kind krank ist und deswegen nicht zur Schule oder in die Kindertagesstätte gehen kann, dann müssen Sie in der Schule oder der Kindertagesstätte anrufen und das mitteilen. Auch Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber und die Krankenkasse müssen Sie informieren, wenn Sie deswegen nicht zur Arbeit gehen können.

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Freistellung von der Arbeit, wenn das Kind krank ist

Wenn beide Elternteile berufstätig sind, stellt sich die Frage, wer sich um das kranke Kind kümmert. Die Person muss einige Dinge mit der Ärztin/dem Arzt, der Firma und der Krankenkasse klären.

Lohnfortzahlung

Die meisten Arbeitenden haben einen Anspruch darauf, weiterhin Geld von der Arbeit zu bekommen, wenn ein Kind krank Zuhause ist.

Die Voraussetzungen sind:

  • das Kind ist jünger als 12 Jahre

  • es gibt sonst niemanden, der auf das Kind aufpassen kann

  • eine Ärztin/ein Arzt bescheinigt, dass Sie zur Betreuung Zuhause bleiben müssen

Jeder berufstätige Elternteil kann so in jedem Jahr 10 Tage mit dem Kind zuhause bleiben, zusammen also 20 Tage. Bei mehreren Kindern sind es insgesamt bis zu 25 Tage für eine Person und 50 Tage für beide. Im Jahr 2021 wurde dies wegen der Pandemie auf 30 Tage für eine Person und 60 Tage für beide erhöht.

Unbezahlter Urlaub und Kinderkrankengeld

Wenn Sie keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung haben oder bereits alle Tage genommen haben, haben Sie einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Sie können dann bei der Krankenversicherung Kinderkrankengeld beantragen. Hierfür müssen Sie die Bescheinigung von der Ärztin/dem Arzt am ersten Tag der Krankheit mit dem Antrag bei der Krankenkasse abgeben. Das geht bei vielen Krankenkassen auch online. Das Geld wird erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt.

Kind im Krankenhaus

Wenn Ihr Kind im Krankenhaus behandelt werden muss, ist es oft möglich, dass Sie als Elternteil auch dort übernachten. Dies entscheidet das Krankenhaus. Achtung: Sie müssen sich vorher bei Ihrer Krankenkasse informieren, ob die Kosten für Ihre Übernachtung und das Essen gezahlt werden. Dies hängt vom Alter des Kindes ab. Das Krankenhaus informiert Sie was das pro Tag kostet.

Kinderkur

Wenn Ihr Kind an einer chronischen Erkrankung leidet oder eine Krankheit immer wieder kommt, gibt es die Möglichkeit, dass es zur Erholung zur Kur geht. Dies sollten Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt besprechen. Hier kann auch geklärt werden, ob eine Mutter-/Vater-Kind-Kur besser ist. Bei Kindern, die noch nicht zur Schule gehen, kann dann ein Elternteil zur Begleitung mitkommen.

Kinderkrankenpflege

Frühgeborene, schwerstkranke, chronisch kranke, behinderte und beatmete Kinder aber auch Kinder, die nach einer ambulanten Operation Hilfe bei den Wunden und dem Wechsel der Verbände brauchen, benötigen eine besondere Pflege. Eine ambulante Kinderkrankenpflege kann helfen, dass das Kind nicht ins Krankenhaus muss. Die Pflege kommt zu Ihnen nach Hause und hilft.