Vereinigung von Familien
Was muss ich tun, wenn ich Angehörige aus dem Ausland zu mir nach Deutschland holen möchte? Wie kann meine Familie während des Asylverfahrens oder danach in Deutschland zusammenziehen?
Wer kann mir bei der Suche nach vermissten Angehörigen helfen?
Inhalte auf dieser Seite
Familiennachzug nach Deutschland
Wenn jemand nach Deutschland geflohen ist, kann er seine Familie unter bestimmten Voraussetzungen nach Deutschland holen. Das nennt sich “Familiennachzug” oder auch “Familienzusammenführung”. Möglich ist das aber nur für den Ehepartner und die eigenen Kinder unter 18 Jahren.
Vor dem Ende eines Asylverfahrens besteht kein Anspruch auf Familiennachzug. Erst nach einem positiven Asylbescheid können Sie also einen Antrag stellen.
Recht auf Familiennachzug haben vor allem Menschen, die über vollen Flüchtlingsschutz (“drei Jahre”) verfügen.
Aber auch für Menschen, die nur subsidiären Schutz (“ein Jahr”) haben, ist Familiennachzug möglich. Dieser ist jedoch auf maximal 1.000 Personen pro Monat in ganz Deutschland begrenzt. Hier besteht kein Rechtsanspruch auf Familiennachzug, sondern es wird nach humanitären Gründen entschieden.
Nach dem positiven Asylbescheid sollten Sie innerhalb von drei Monaten eine sogenannte “fristwahrende Anzeige” abgeben. Dadurch wird der Nachzug Ihrer Familie erleichtert. Außerdem müssen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Familiennachzug stellen.
Zusätzlich müssen Ihre Angehörigen im Ausland bei einer deutschen Botschaft oder bei einem Konsulat ein Visum beantragen. Das kann entweder in dem Land geschehen, in dem Ihre Angehörigen leben, oder in einem Nachbarland.
Die fristwahrende Anzeige stellen Sie bitte auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Dort finden sich auch weitere Informationen zum Thema. Außerdem finden Sie dort ein Formular zum verkürzten Verfahren für Antragsteller aus Syrien:
Die Voraussetzungen für den Familiennachzug sind in der Regel:
selbstständige Sicherung des Lebensunterhalts
ausreichender Wohnraum
grundlegende deutsche Sprachkenntnisse
Die benötigten Papiere sind vielfältig und können je nach Situation sehr unterschiedlich sein.
Bitte informieren Sie sich zu all dem auch bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde:
Erlenweg 4
96050 Bamberg
0951 / 13 29 40
zab.bamberg@reg-ofr.bayern.de
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/
Wittelsbacherring 3
95444 Bayreuth
0921 / 6 04 21 12
zab@reg-ofr.bayern.de
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/
Zusammenzug in Deutschland
Zusammenzug während des Asylverfahrens
Solange Ihr Asylverfahren noch nicht beendet ist, sind Sie einer bestimmten Stadt oder einem Landkreis zugeordnet und müssen dort mindestens bis zum Ende Ihres Verfahrens wohnen.
Wenn Sie trotzdem an einen anderen Ort in Deutschland umziehen möchten, weil zum Beispiel Verwandte dort wohnen, müssen Sie dafür bei der Regierung von Oberfranken einen Antrag auf Umverteilung stellen.
Das funktioniert aber meistens nur, wenn Ihre Verwandten ebenfalls in Bayern leben. Vor dem Ende Ihres Verfahrens in ein anderes Bundesland umzuziehen, ist also in der Regel nicht möglich.
Den Antrag auf Umverteilung stellen Sie bitte hier:
Regierungsaufnahmestelle
Postfach 110165
95420 Bayreuth
0921 / 6 04 – 20 41
RASt@reg-ofr.bayern.de
https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/aufgaben/192162/192167/leistung/leistung_55265/index.html
Hier finden Sie den entsprechenden Antrag für eine Umverteilung innerhalb Bayerns:
Zusammenzug nach Ende des Asylverfahrens
Wenn Sie Asyl erhalten haben und somit über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, ist das häufig mit einer sogenannten “Wohnsitzauflage” verbunden. Das heißt, dass Sie sich nur in der angegebenen Gemeinde eine Wohnung suchen dürfen.
Wenn Sie trotzdem an einen anderen Ort in Deutschland umziehen möchten, weil zum Beispiel Verwandte dort wohnen, muss das von der dortigen Ausländerbehörde genehmigt werden.
Dafür braucht man in der Regel eine Arbeitsstelle (oder eine Ausbildungsstelle) und eine Wohnung, die man finanzieren kann. Man muss also zuerst eine solche Stelle und eine Wohnung finden und kann erst danach den Antrag stellen.
- Wichtig ist, dass man vor der Genehmigung durch die Ausländerbehörde noch keine Verträge unterschreibt!
Angehörigensuche
Menschen, die durch bewaffnete Konflikte, Katastrophen, Flucht, Vertreibung oder Migration von ihren Familien getrennt wurden, können sich an den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) wenden. Dieser hilft dabei, Angehörige zu finden, mit ihnen Kontakt aufzunehmen und Familien zu vereinen:
Hainstraße 19
96047 Bamberg
0951 / 9 81 89 – 18
Renate.Lerch@kvbamberg.brk.de
https://www.drk-suchdienst.de/
Das Rote Kreuz betreibt außerdem eine Webseite, auf der man eine Suchanzeige mit einem Bild von sich selbst veröffentlichen kann. Dabei werden die persönlichen Daten des Suchenden geschützt: