Staatliche Leistungen
Welche finanziellen und materiellen Hilfen gibt es vom Staat für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge?
Inhalte auf dieser Seite
Leistungen für Asylbewerber
Asylbewerber und alle weiteren Ausländer, bei denen noch nicht entschieden ist, ob sie in Deutschland bleiben dürfen, erhalten Leistungen zum Lebensunterhalt. Geregelt ist das im sogenannten Asylbewerberleistungsgesetz.
Diese Leistungen muss man nicht selbst beantragen, darum kümmern sich die Behörden.
Welche Leistungen man genau bekommt, hängt vor allem davon ab, wie man untergebracht ist, also wo man wohnt. Es können Sach- oder Geldleistungen sein: für Unterkunft, Nahrung, Kleidung, medizinische Versorgung etc.
Für die Leistungen zuständig ist das jeweilige Amt für soziale Angelegenheiten, oft auch einfach „Sozialamt“ genannt:
Erlenweg 4
96050 Bamberg
Daniela Pfister
0951 / 1 32 94 – 3 16
rueckfuehrungszentrum@stadt.bamberg.de
Rathaus am ZOB
Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
Team 5012, Asyl
0951 / 87 – 15 67
asyl@stadt.bamberg.de
https://www.stadt.bamberg.de/Bürgerservice/Asylbewerberleistungen/
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
Raum H 123, H 122, H 121
0951 / 85 – 1 34
0951 / 85 – 513
0951 / 85 – 162
0951 / 85 – 568
0951 / 85 – 551
https://www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/Verwaltung/Landratsamt-A-Z/Soziales/Sozialhilfe/
Leistungen nach der Anerkennung als Flüchtling
Wer als Flüchtling anerkannt wird, wechselt danach in der Regel vom Sozialamt zum Jobcenter. Das Jobcenter ist dann für die Sicherung des Lebensunterhalts zuständig, bis man eine Arbeit, einen Ausbildungsplatz oder etwas Ähnliches gefunden hat.
Man wird dann auch Mitglied einer Krankenversicherung. Das ist meistens die AOK, aber die Versicherung ist in Deutschland eigentlich frei wählbar. Mit der Karte der Krankenkasse kann man zum Arzt gehen, und viele medizinische Behandlungen werden dann automatisch von der Kasse bezahlt.
Zusätzlich zur Unterstützung durch das Jobcenter gibt es in Deutschland noch viele weitere Möglichkeiten, staatliche Hilfen zu erhalten.
Für weitere Informationen zu diesen Themen siehe vor allem unter „Finanzielle Hilfen“ (im Bereich „Familie“) und unter „Allgemeine Informationen“ (im Bereich „Gesundheit“).
Bezahlkarte
Allgemeine Informationen zur Bezahlkarte
Wenn Sie Asylbewerber sind, bekommen Sie in Bamberg und im Landkreis Bamberg Ihre Leistungen nicht mehr in bar oder als Überweisung. Stattdessen erhalten Sie eine kostenlose Bezahlkarte. Alle Geldleistungen, die Sie vorher in bar oder per Überweisung bekommen haben, werden jetzt auf die Bezahlkarte geladen.
Diese Karte bekommen:
– Alle Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung.
– Abgelehnte Asylbewerber mit Duldung, die nicht arbeiten.
– Ausländer, die ausreisen müssen.
Flüchtlinge aus der Ukraine, anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber mit einem Job brauchen keine Bezahlkarte. Die Bezahlkarte ist für Personen ab 14 Jahren.
Jeder Karteninhaber kann jeden Monat 50 Euro Bargeld abheben. Jedes Familienmitglied braucht eine eigene Karte, um Geld abzuheben. Für jedes Kind unter 14 Jahren kann man zusätzlich 50 Euro abheben. Sie bekommen ihr Geld auf ihr Konto überwiesen.
Wichtige Infos in verschiedenen Sprachen finden Sie hier:
https://bezahlkarte.eu/
Sie können die Bezahlkarte auch als App nutzen: Laden Sie die App im Apple App Store oder im Google Play Store herunter:
https://bezahlkarte.eu/app/
Wo bekomme ich eine Bezahlkarte?
Wenn Sie in Bamberg in der ANKER-Einrichtung (AEO) unterbracht sind, bekommen Sie die Bezahlkarte im Sozialamt in der ANKER-Einrichtung.
Erlenweg 4
96050 Bamberg
0951 / 132 940
poststelle@reg-ofr.bayern.de
http://www.reg-ofr.de/aeo
Wenn Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) in der Stadt Bamberg oder im Landkreis Bamberg wohnen, gehen Sie zum Landratsamt Bamberg.
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
0951 / 855 801 581
https://www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/Bürgerservice-/Terminvereinbarung/
Sie müssen die Karte persönlich abholen. Bringen Sie Ihren Ausweis mit. Sie müssen unterschreiben, dass Sie die Karte bekommen haben.
Dort bekommen Sie auch die Karten-ID und die PIN.
Jeder über 18 Jahre muss selbst kommen, Eltern können die Karten für ihre Kinder abholen.
Wenn Sie umziehen oder umverlegt werden, müssen Sie die Karte nicht zurückgeben. Sie können sie weiter nutzen.
Wann ist das Geld auf der Bezahlkarte und wie kommt das Geld auf die Karte?
Das Geld kommt immer am ersten Tag eines Monats auf die Bezahlkarte. Damit das Geld auf die Karte kommt, muss man zwischen dem 20. und 24. eines Monats zur zuständigen Stelle gehen und seinen Ausweis zeigen.
Wichtig: Man darf als Asylbewerber nur bis zu 200 Euro auf der Karte haben. Ist mehr als 200 Euro drauf, wird das Geld, das über 200 Euro liegt, abgezogen. Achten Sie also darauf, dass Sie nie mehr als 200 Euro auf der Karte haben.
Sie können den aktuellen Betrag jederzeit kostenlos online unter https://meine.bezahlkarte.eu, in der App https://bezahlkarte.eu/app/ oder an bestimmten Geldautomaten sehen.
Wo kann ich mit der Bezahlkarte bezahlen?
Mit der Karte können Sie in allen Geschäften bezahlen, die Mastercard akzeptieren. Achten Sie auf das orange-rote Mastercard-Zeichen.
Die Karte funktioniert nur in dem Gebiet, in dem Sie sich legal aufhalten dürfen. Sie ist an Ihre Aufenthaltserlaubnis gebunden. Den Bereich können Sie in der Bezahlkarten-App sehen.
Sie können nicht online einkaufen oder Geld überweisen. Überweisungen ins Ausland oder an andere Personen sind nicht erlaubt. Aber für bestimmte Empfänger, wie den Öffentlichen Nahverkehr, Behörden, Rechtsanwälte, Sportvereine oder Ratenzahlungen für notwendige Geräte wie Brille oder Handy können Überweisungen erlaubt werden. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Wie kann ich bezahlen?
Stecken Sie die Karte in das Kartenlesegerät, legen Sie sie darauf oder halten Sie sie daran. Manchmal müssen Sie die PIN eingeben. Die PIN hat vier Ziffern. Sie haben sie zusammen mit der Karte per Brief oder in der Behörde bekommen.
Wie bekomme ich Bargeld?
Sie können an vielen Supermarktkassen und Geldautomaten Geld abheben. Pro Monat und pro Person sind bis zu 50 Euro möglich. Sie können das Geld in zwei Teilen abheben, zum Beispiel 30 Euro und 20 Euro, aber nicht öfter.
Wer kann in einer Familie über das Geld verfügen?
Der Haushaltsvorstand und alle Erwachsenen in der Familie können über das gesamte Geld verfügen. Der Haushaltsvorstand kann aber einstellen, dass andere nur einen Teil nutzen können.
Kinder können auch Geld nutzen:
- Mit 14 und 15 Jahren: 50 Euro pro Monat
- Mit 16 und 17 Jahren: 100 Euro pro Monat
Alle können den Kontostand auf https://meine.bezahlkarte.eu sehen. Bargeld abheben kann nur jeder mit seiner eigenen Karte.
Wie sehe ich, wie viel Geld auf meiner Karte ist?
Gehen Sie auf die Webseite https://meine.bezahlkarte.eu/#/login. Geben Sie dort die Karten-ID und die PIN ein, die Sie per Brief bekommen haben. Nach dem Einloggen sehen Sie Ihr Guthaben und Ihre Ausgaben.
Was kann ich nicht mit meiner Bezahlkarte machen?
- Sie können nicht das ganze Geld in Bargeld umtauschen.
- Sie können keine Zahlungen außerhalb Ihres erlaubten Aufenthaltsbereiches machen.
- Sie können nicht im Internet einkaufen, außer für den Öffentlichen Nahverkehr.
- Sie können kein Geld an andere überweisen.
Was muss ich sonst noch beachten?
- Passen Sie gut auf Ihre Karte auf. Sie sind dafür verantwortlich.
- Halten Sie Ihre PIN geheim.
- Wenn Sie Ihre Karte verlieren oder sie gestohlen wird, sperren Sie sie sofort. Die Telefonnummer zum Sperren der Karte auf Deutsch und Englisch ist: 116 116.
Wo kann ich Hilfe bei Fragen bekommen?
Chatbot in Ihrer Sprache: +49 8161 9654 300.
Webseite https://meine.bezahlkarte.eu. Loggen Sie sich ein und öffnen Sie den „Support Chat“.
