Staatliche Leistungen

Welche finanziellen und materiellen Hilfen gibt es vom Staat für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge?

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Leistungen für Asylbewerber

Asylbewerber und alle weiteren Ausländer, bei denen noch nicht entschieden ist, ob sie in Deutschland bleiben dürfen, erhalten Leistungen zum Lebensunterhalt. Geregelt ist das im sogenannten Asylbewerberleistungsgesetz.

Diese Leistungen muss man nicht selbst beantragen, darum kümmern sich die Behörden.
Welche Leistungen man genau bekommt, hängt vor allem davon ab, wie man untergebracht ist, also wo man wohnt. Es können Sach- oder Geldleistungen sein: für Unterkunft, Nahrung, Kleidung, medizinische Versorgung etc.

Für die Leistungen zuständig ist das jeweilige Amt für soziale Angelegenheiten, oft auch einfach „Sozialamt“ genannt:

Leistungen nach der Anerkennung als Flüchtling

Wer als Flüchtling anerkannt wird, wechselt danach in der Regel vom Sozialamt zum Jobcenter. Das Jobcenter ist dann für die Sicherung des Lebensunterhalts zuständig, bis man eine Arbeit, einen Ausbildungsplatz oder etwas Ähnliches gefunden hat.

Man wird dann auch Mitglied einer Krankenversicherung. Das ist meistens die AOK, aber die Versicherung ist in Deutschland eigentlich frei wählbar. Mit der Karte der Krankenkasse kann man zum Arzt gehen, und viele medizinische Behandlungen werden dann automatisch von der Kasse bezahlt.

Zusätzlich zur Unterstützung durch das Jobcenter gibt es in Deutschland noch viele weitere Möglichkeiten, staatliche Hilfen zu erhalten.

Für weitere Informationen zu diesen Themen siehe vor allem unter „Finanzielle Hilfen“ (im Bereich „Familie“) und unter „Allgemeine Informationen“ (im Bereich „Gesundheit“).