Minderjährige Flüchtlinge
Wer ist für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zuständig? Wer kümmert sich also um Menschen unter 18 Jahren, die ohne ihre Eltern nach Deutschland geflüchtet sind?
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Jugendamt
Minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung durch ihre Eltern werden dem Jugendamt gemeldet. Nach einer Überprüfung, ob sie wirklich noch keine 18 Jahre alt sind, kümmert sich das Amt um die Unterbringung und Betreuung.
Die Stadt Bamberg und der Landkreis haben jeweils ein eigenes Jugendamt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite dieser Ämter:
Fachdienst für unbegleitete minderjährige Ausländer
Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
0951 / 87 – 15 29
frauke.schindler@stadt.bamberg.de
https://www.stadt.bamberg.de/Bürgerservice/Rathaus-Service/Ansprechpartner/
Vormundschaften / Pflegschaften
Fachbereich 22 – Jugend und Familie
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
0951 / 85 – 2 19
Jugendmigrationsdienst
Geschäftsstelle Bamberg
Schwarzenbergstraße 8
96050 Bamberg
0951 / 86 85 – 13
jmd@skf-bamberg.de
https://www.jugendmigrationsdienste.de/jmd/oberfranken-west-geschaeftsstellebamberg
Informationen online
Viele nützliche Informationen findet man auch in einer Broschüre, die der “Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge” herausgegeben hat. Diese Broschüre gibt es in mehreren Sprachen: