Minderjährige Flüchtlinge

Wer ist für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zuständig? Wer kümmert sich also um Menschen unter 18 Jahren, die ohne ihre Eltern nach Deutschland geflüchtet sind?

Inhalte auf dieser Seite

Jugendamt

Minderjährige Flüchtlinge ohne Begleitung durch ihre Eltern werden dem Jugendamt gemeldet. Nach einer Überprüfung, ob sie wirklich noch keine 18 Jahre alt sind, kümmert sich das Amt um die Unterbringung und Betreuung.

Die Stadt Bamberg und der Landkreis haben jeweils ein eigenes Jugendamt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite dieser Ämter:

Fachdienst für unbegleitete minderjährige Ausländer
Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
0951 / 87 – 15 29
frauke.schindler@stadt.bamberg.de
https://www.stadt.bamberg.de/Bürgerservice/Rathaus-Service/Ansprechpartner/

Jugendmigrationsdienst

Für Menschen im Alter von 12 bis 27 Jahren, die nach Deutschland eingewandert sind, gibt es eigene Beratungsstellen. Sie heißen „Jugendmigrationsdienst“. Dort findet man Hilfe und Informationen zu Themen wie Schule, Spracherwerb, Ausbildung und Freizeitangebote. Der Schwerpunkt ist die langfristige, individuelle Begleitung Jugendlicher auf ihrem schulischen und beruflichen Weg:

Informationen online

Viele nützliche Informationen findet man auch in einer Broschüre, die der „Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ herausgegeben hat. Diese Broschüre gibt es in mehreren Sprachen: