Hilfe in Rechtsfragen

Was kann ich tun, wenn ich Hilfe von einem Anwalt brauche oder vor Gericht ziehen will und dafür Geld brauche?

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Beratungshilfe

Jeder Mensch kann in Deutschland einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen und/oder vor Gericht ziehen, damit er zu seinem Recht kommt. Beides kostet aber Geld. Wer zu wenig Geld für solche Dinge hat, kann sich Hilfe holen.

Wer Beratung von einem Anwalt braucht, kann sogenannte „Beratungshilfe“ bekommen. Dafür muss man zum Amtsgericht gehen und um einen „Beratungsschein“ bitten:

Erdgeschoss Zimmer 017
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg (Hausanschrift)
0951 / 8 33 – 20 17
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/bamberg/verfahren_10.php

Beim Amtsgericht wird dann erst mal geprüft, ob die Beratung wirklich nötig ist. Man muss also erklären, warum man sie braucht. Außerdem wird geprüft, ob man wirklich zu wenig Geld hat, um die Beratung selbst zu bezahlen. Erst wenn man den Beratungsschein hat, kann man damit zu einem Anwalt oder einer Anwältin gehen.

Prozesskostenhilfe

Auch wenn man eine Klage bei einem Gericht einreicht, weil man zu seinem Recht kommen will, kostet das erst mal Geld. Für diese Kosten kann man unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls staatliche Hilfe bekommen. Das nennt sich dann „Prozesskostenhilfe“.

Den Antrag dafür stellt in der Regel der Anwalt, der auch die Klage für einen einreicht. Danach wird geprüft, ob man gute Chancen hat, den Prozess am Ende zu gewinnen. Außerdem wird geprüft, ob man wirklich zu wenig Geld hat, um die Kosten für den Prozess selbst zu tragen.

Rechtsschutzversicherung

Eine Möglichkeit, sich die Kosten für einen Anwalt bzw. eine Anwältin oder ein Gerichtsverfahren erstatten zu lassen, ist auch eine Rechtsschutzversicherung. Das hat unterschiedliche Vor- und Nachteile, und es gibt dafür viele verschiedene Möglichkeiten. Sie sollten sich deshalb gut informieren, bevor Sie etwas abschließen, zum Beispiel hier: