Asylverfahren

Was muss ich tun, wenn ich in Deutschland Asyl beantragen will? Wie läuft das Asylverfahren ab? Und wo finde ich weitere Informationen zum Thema?

Wie funktioniert außerdem das Chancen-Aufenthaltsrecht?

Inhalte auf dieser Seite

Antragstellung beim BAMF

Wenn Sie als Flüchtling in Deutschland ankommen und Asyl erhalten möchten, müssen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag stellen. Das BAMF wird Sie dann nach einiger Zeit zu einer persönlichen Anhörung einladen.

Anhörung beim BAMF

Die persönliche Anhörung ist ein Gespräch mit einem BAMF-Mitarbeiter, wobei immer auch ein Übersetzer anwesend ist. Bei der Anhörung müssen Sie die Daten und die Gründe Ihrer Flucht genau schildern.

Wegweiser zum Asylverfahren

Auf der Webseite asyl.net finden Sie ausführliche Erklärungen und Tipps zur Anhörung beim BAMF in zahlreichen Sprachen.

Bitte lesen Sie vor Ihrer Anhörung unbedingt die folgenden Informationen:

Hier finden Sie eine Auswahl der angebotenen Sprachen:

Auch auf der Webseite des Bayerischen Flüchtlingsrats finden Sie Videos, die das Asylverfahren erklären. Diese Videos gibt es in zahlreichen Sprachen, darunter Arabisch, Farsi, Paschtu, Amharisch, Englisch und Russisch:

Die genannten Links ersetzen keine individuelle Beratung, vermitteln aber die wichtigsten Informationen zum Thema.

Kirchenasyl

Wenn jemand von Abschiebung in ein besonders gefährliches Land bedroht ist, kann Kirchenasyl ein Ausweg sein. Man muss dann meist für längere Zeit in einer kirchlichen Einrichtung wohnen und wird von der Kirche vor Abschiebung geschützt.

Das geht aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen und hängt auch stark vom Einzelfall ab. Es gibt nur sehr wenige Plätze, und deshalb ist es schwer, einen Platz zu kriegen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

Chancen-Aufenthalt

Seit Anfang 2023 gibt es in Deutschland ein sogenanntes „Chancen-Aufenthaltsrecht“. Dadurch erhalten Menschen, die nur eine Duldung haben, aber schon gut integriert sind, die Chance auf einen langfristigen Aufenthalt. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie so ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten.

Der Chancen-Aufenthalt wird nur für 18 Monate vergeben und ist nicht verlängerbar. Danach müssen die Voraussetzungen des § 25a oder § 25b im Aufenthaltsgesetz („Integrationsaufenthalt“) erfüllt sein, um weiter ein Recht auf Aufenthalt zu haben. Andernfalls fällt man in der Regel in die Duldung zurück.

Die Voraussetzungen für den Chancen-Aufenthalt sind:

  • Man muss eine Duldung haben.
  • Man muss sich vor dem 31.10.2022 für mindestens fünf Jahre ohne Unterbrechung mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Duldung in Deutschland aufgehalten haben. Betroffen sind also Personen mit einer Einreise vor dem 31.10.2017.
  • Man darf für keine Straftaten mit höher als 50 Tagessätzen (bei allgemeinen Strafsachen) bzw. 90 Tagessätzen (bei ausländerrechtlichen Strafsachen) bestraft worden sein. Strafen nach dem Jugendstrafrecht sind weitgehend unproblematisch.
  • Man darf gegenüber den Behörden keine falschen Angaben gemacht haben (z.B. über seine Identität).

Der Chancen-Aufenthalt muss eigenständig beantragt werden. Manche Ausländerbehörden haben dafür eigene Vorgaben, bei allen anderen kann der Antrag formlos gestellt werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Flüchtlingsrats:

Auch auf dieser Seite im Auftrag der Bundesregierung gibt es Informationen zum Thema:

Einen Überblick zum Thema gibt außerdem das Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“:

All diese Informationen ersetzen keine Beratung durch Anwälte oder Beratungsstellen. Besonders in ungewöhnlichen Fällen und bei speziellen Problemen sollten Sie immer eine individuelle Beratung aufsuchen!