Rechtliche Informationen
Wie bei vielen Dinge gibt es auch beim Thema Arbeit viele rechtliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen.
Vielen Regeln sind zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Hier finden Sie zum Beispiel Informationen dazu, wieviel Geld eine Firma mindestens zahlen muss, auf wieviel Tage Urlaub Sie ein Recht haben und welche anderen Verpflichtung eine Firma den Mitarbeitenden gegenüber hat. Natürlich müssen auch Sie sich an Ihre Verpflichtungen halten und zum Beispiel pünktlich zur Arbeit kommen.
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Arbeitsvertrag
Wer eine Arbeit anfängt, bekommt einen Arbeitsvertrag. Im Vertrag stehen die wichtigsten Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses:
- Arbeitszeit – in Vollzeit bis zu 40 Stunden pro Woche
- Urlaub – mindestens 20 Tage pro Jahr
- Verdienst – der Mindestlohn ist aktuell 9,35 € pro Stunde (siehe Mindestlohn)
- Kündigungsfristen – die Kündigungsfrist ist mindestens 4 Wochen zur Monatsmitte oder dem Monatsende
Beide Seiten müssen sich an diese Vereinbarungen halten. Unterschreiben Sie den Vertrag erst, wenn Sie ihn gelesen und verstanden haben. Fragen Sie nach Hilfe, wenn Sie etwas nicht verstehen. Ein Vertrag wird mit Ihrer Unterschrift rechtskräftig, d. h. Sie müssen sich an die Vereinbarungen halten.
Es gibt verschiedene Verträge:
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Normalerweise gibt es eine Probezeit von drei oder sechs Monaten. In dieser Zeit ist die Kündigungsfrist nur 2 Wochen.
In dieser Zeit können beide Parteien probieren, wie gut die gemeinsame Arbeit funktioniert.
Wenn diese Probezeit vorbei ist, beginnt ein festes Arbeitsverhältnis mit einer längeren Kündigungsfrist. Eine Kündigung ist nur schriftlich gültig.
Befristeter Arbeitsvertrag
Das Arbeitsverhältnis endet zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass eine Kündigung geschrieben werden muss.
Minijob (geringfügige Beschäftigung)
Der maximale Verdienst im Monat bei einem Minijob ist 450 Euro und er ist steuerfrei. Sie können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, weil Sie nur sehr geringe Ansprüche auf eine spätere Altersrente erwerben. Sie müssen sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern; lassen Sie sich dazu bei einer Krankenkasse beraten.
Mindestlohn
In Deutschland gilt ein gesetzlicher Mindestlohn. Der aktuelle Mindestlohn pro Stunde beträgt 9,82 Euro (Stand 01.02.2022). Der Betrag wird regelmäßig erhöht. Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 01.07.2022 auf 10,45 Euro und ab 01.10.2022 auf 12 Euro.
Der Mindestlohn darf nicht dadurch unterschritten werden, dass Sie länger arbeiten müssen, als vertraglich vereinbart ist, aber trotzdem nicht mehr Geld bekommen, als im Vertrag steht.
Der Mindestlohn gilt nicht für:
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Auszubildende
- Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Ende der Arbeitslosigkeit
- Praktikantinnen und Praktikanten in bestimmten Praktikumsformen (schulisches oder studienbezogenes Praktikum oder Praktika zur beruflichen Orientierung bis zu drei Monaten)
- ehrenamtliche Tätigkeiten
Gehaltsabrechnung
Wenn Sie Arbeit haben, bekommen Sie nach jedem Monat eine Abrechnung. Darauf stehen viele wichtige Dinge:
- Name und Adresse der Firma
- Name, Adresse, Geburtsdatum von Ihnen
- Versicherungsnummer der Firma
- Datum von Ihrem ersten Arbeitstag
- Ihre Steuerklasse und Steueridentifikationsnummer
- Für welche Zeit ist die Abrechnung?
- Bruttolohn (Gehalt ohne Abzüge – Steuerbruttobetrag und Sozialversicherungsbruttobetrag)
- Art und Höhe der Zuschläge oder Zulagen, z. B. Sonntagszuschlag, Nachtzuschlag, Weihnachtsgeld
- Art und Höhe der Abzüge, z. B. Krankenkasse und Steuern
- Nettobetrag – Das ist das Geld, dass auf Ihr Konto überwiesen wird!
Ausnahme: Bei Vorschüssen, Darlehen durch den Betrieb oder bei Gehaltspfändungen (wenn Sie Schulden haben), werden vom Nettobetrag weitere Beträge abgezogen.
Steuern und Sozialabgaben
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Deutschland zahlt einen Teil seines Lohnes als Steuern und Sozialabgaben. Auch wenn Sie selbständig sind, müssen Sie Steuern zahlen.
Wenn Sie anfangen zu arbeiten, müssen Sie Ihre Steuerklasse angeben. Es ist wichtig, dass Sie die richtige angeben, sonst müssen Sie vielleicht zu viel Steuern bezahlen!
Diese Steuerklassen gibt es:
Steuerklasse 1 – alleine, ohne Kind
Steuerklasse 2 – alleine, mit Kind
Steuerklasse 3 – verheiratet, gilt, wenn nur ein Ehepartner arbeitet oder für die Person, die von beiden viel mehr verdient
Steuerklasse 4 – verheiratet, beide verdienen ungefähr gleich viel
Steuerklasse 5 – verheiratet, beide arbeiten, gilt für die Person, die weniger verdient
Steuerklasse 6 – wenn Sie mehr, als eine Arbeit haben
Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer ist Geld, mit dem Deutschland, Bayern und die Stadt oder Gemeinde ihre Ausgaben bezahlen. Mit dem Geld werden zum Beispiel Straßen und Schulen gebaut oder Sozialleistungen finanziert.
- Sie arbeien für eine Firma? Dann bekommen Sie den Nettobetrag von Ihrem Lohn gezahlt. Die Firma hat Ihre Steuern schon abgezogen und an das Amt überwiesen.
- Sie sind selbstständig? Dann müssen Sie Ihre Einnahmen selbst versteuern!
Steuerliche Identifikationsnummer
Wenn Sie das erste Mal anfangen zu arbeiten, bekommen Sie eine „Steuerliche Identifikationsnummer“. Diese Steuer-ID hat 11 Zahlen. Sie ist das ganze Leben lang gültig. In Deutschland geborene Kinder erhalten nach der Geburt einen Brief mit ihrer persönlichen Steuer-ID. Diese Nummer brauchen Sie zum Beispiel auch, wenn Sie einen Antrag für Kindergeld stellen.
Wenn Sie in Deutschland arbeiten, brauchen Sie die Nummer immer wieder, zum Beispiel wenn Sie in einer neuen Firma anfangen zu arbeiten. Wenn Sie die Nummer nicht wissen, können Sie beim Rathaus oder schriftlich oder online beim Bundesamt für Steuern fragen:
Steuererklärung
Wenn ein Jahr vorbei ist, können Sie eine Steuererklärung machen. Wenn Sie Ihre verschiedenen Ausgaben (z. B. Haftpflichtversicherung, Fahrtweg zur Arbeit) angeben, wird Ihre Steuer weniger. Dann können Sie Geld vom Finanzamt zurück bekommen. Es kann aber auch zu einer Nachzahlung an das Amt kommen.
Viele Menschen müssen eine Steuererklärung abgeben, zum Beispiel wenn Sie selbständig sind. Fragen Sie am besten beim Finanzamt nach.
Für Hilfe bei Ihrer Steuererklärung können Sie zu einem Lohnsteuerhilfeverein gehen.
Sozialabgaben
Sozialabgaben werden automatisch jeden Monat vom Lohn abgezogen. Das Geld wird für die Menschen ausgegeben, die keine Arbeit finden oder nicht mehr arbeiten können. Sie bekommen Geld zum Leben.
Zur Sozialversicherung gehören:
- Rentenversicherung – Wenn Sie im Alter nicht mehr arbeiten, bekommen Sie eine Rente.
- Arbeitslosenversicherung – Wenn Sie Ihre Arbeit verlieren, bekommen Sie Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld
- Krankenversicherung – Wenn Sie krank sind, bekommen Sie weiter Ihren Lohn oder bei längerer Krankheit einen Teil gezahlt. Auch Arztbesuche und Krankenhausbesuche werden bezahlt.
- Pflegeversicherung – Wenn Sie gepflegt werden müssen, werden Kosten übernommen.
- Für einen unbefristeten Aufenthaltstitel ist eine der Voraussetzungen, dass Sie mindestens 60 Monate lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dies gilt auch, wenn Sie selbständig sind. Es gibt Ausnahmeregelungen.
Sozialversicherungsnummer
Die Deutsche Rentenversicherung schickt Ihnen die Sozialversicherungsnummer automatisch mit der Post, wenn Sie zum ersten Mal in Deutschland eine Arbeit anfangen.
Wenn Sie die Nummer verloren haben, können Sie hier fragen:
Arbeitsschutzgesetz
Die Arbeit soll für alle sicher sein. Dafür gibt es das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Mitarbeitende sollen sich nicht verletzen, gesund bleiben und nicht zu viel Stress haben. Dafür ist die Firma verantwortlich.
Für Arbeitsplätze, bei denen eine Gefährdung der Beschäftigten besteht, gibt es genaue Regeln, was zu tun ist, damit niemand krank oder verletzt wird. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind für die Einhaltung und Umsetzung verantwortlich. Mitarbeitende müssen informiert werden, wie sie sich schützen können.
Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrer Arbeit an die Schutzvorschriften zu halten. Sie dürfen nichts tun, was für andere gefährlich ist und müssen einen Schaden, der eine Gefahr sein kann, melden.
Arbeitsunfall
Wenn Sie auf der Arbeit oder auf dem Weg zu oder von der Arbeit einen Unfall haben, dann ist es ein Arbeitsunfall.
Sie sind über die Firma durch eine Unfallversicherung versichert.
Sie müssen dem Arzt vor der Untersuchung unbedingt sagen, dass es ein Arbeitsunfall ist. Die Behandlung wird dann nicht von der Krankenkasse, sondern von der Unfallversicherung gezahlt. Den Namen der Unfallversicherung weiß Ihre Firma.
Wenn Sie nach einem Arbeitsunfall
- länger als einen Tag krank sind oder
- eine längere ärztliche Behandlung brauchen oder
- zu einem späteren Zeitpunkt wieder krank werden
müssen Sie eine sogenannte Durchgangsärztin oder Durchgangsarzt aufsuchen.
Durchgangsärztinnen oder Durchgangsärzte finden Sie hier:
Irreguläre und illegale Beschäftigung
Eine Arbeit, die bezahlt wird, aber nicht bei Finanzamt und Krankenkasse angemeldet ist, ist verboten. Man nennt das eine „irreguläre Beschäftigung“. Alle sind verpflichtet, Steuern und Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Sonst droht eine Geldstrafe oder auch Gefängnis.
Wenn Sie Geld vom Jobcenter oder Arbeitslosengeld bekommen, aber trotzdem arbeiten und das dem Sozialamt, der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter nicht mitteilen, nennt man das illegale Beschäftigung. Das ist auch verboten. Man sagt dazu „Schwarzarbeit“. Wenn Sie eine Arbeit anfangen, müssen Sie das Amt informieren, von dem Sie Geld bekommen.
Es ist erlaubt, zusätzlich Geld zu verdienen. Es wird dann neu berechnet, wieviel Geld Sie vom Amt erhalten. Sie sind verpflichtet, jede Art von Verdienst und Einkommen sofort mitzuteilen.
Wenn Sie ein Arbeitsverbot haben und trotzdem arbeiten, ist das auch eine illegale Beschäftigung.
- Illegale Beschäftigung kann zu einem unbefristeten Arbeitsverbot führen und Ihren Aufenthalt gefährden!
Faire Integration - Hilfe, damit Sie auf Arbeit Ihr Recht bekommen
Hier können Geflüchtete und Drittstaatenangehörige Fragen stellen zu sozialrechtlichen und arbeitsrechtlichen Dingen.
Sie haben Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag (z. B. Arbeitszeit, Kündigung, Krankheit)?
Sie haben Fragen zu Ihrer Bezahlung oder haben zu wenig Geld bezahlt bekommen?
Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber unfair behandelt?
Sie sind nicht sicher, ob Ihre Rechte als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer eingehalten werden?
Dann melden Sie sich bei:
Kornmarkt 5-7
4. Obergeschoss, Zimmer 420-422
90402 Nürnberg
0911 / 27 87 09 48
0151 / 18 74 21 85
fkreyesus@emwu.org
Deutsch, Englisch, Tigrinya
https://www.migranet.org/angebote/ratsuchende/faire-integration
Gleichstellung von Frauen
Alle Menschen haben in Deutschland das Recht gleich behandelt zu werden und die gleichen Chancen zu haben. Das ist auch im Beruf so. Wenn Sie als Frau benachteiligt werden, können Sie hier Hilfe bekommen
Rathaus am ZOB
Promenadestraße 2 a
96047 Bamberg
0951 / 87 – 14 40
gleichstellungsbeauftragte@stadt.bamberg.de
https://www.stadt.bamberg.de/gleichstellungsstelle