Sie wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft und arbeiten? Lesen Sie bitte unbedingt diese Information!
Denn dann müssen Sie Geld für die Unterbringung in der Gemeinschaftsunterkunft zahlen.
Weil es über die Höhe der Kosten Streit gab, sind sie in den letzten Jahren nicht in Rechnung gestellt worden. Jetzt werden viele Briefe geschickt, in denen auch Kosten ab dem Jahr 2018 stehen.
Wenn Sie einen Bescheid von der Zentralen Gebührenabrechnungsstelle bekommen, dann:
– Erschrecken Sie nicht! Die Zahlen können sehr hoch sein!
– Kümmern Sie sich schnell, denn sonst müssen Sie die Kosten auf jeden Fall übernehmen!
- Es ist wichtig, dass Sie den Bescheid kontrollieren! Haben Sie in der Zeit, die berechnet wird, auch wirklich in einer Gemeinschaftsunterkunft gewohnt und waren dort gemeldet? Wenn Sie einen Fehler finden, müssen Sie sofort schreiben und den Bescheid korrigieren lassen. Die Frist ist nur einen Monat!
- Wenn Sie arbeiten, aber zusätzlich Geld von Jobcenter oder Sozialamt bekommen, können sie dort einen Antrag stellen, dass die Kosten übernommen werden. Je nachdem, wieviel Sie verdienen, werden die Gebühren ganz oder teilweise übernommen. Sie müssen den Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt unbedingt im gleichen Monat stellen, in dem Sie den Bescheid bekommen!!! Sonst müssen Sie die Kosten selbst zahlen!
- Wenn Sie auf der Arbeit so viel verdienen, dass Sie keine Unterstützung bekommen, müssen Sie die Unterkunftsgebühren selbst zahlen. Wenn die Rechnung aber sehr hoch ist und Sie Hilfe brauchen, können Sie beim Jobcenter oder Sozialamt einen kompletten Antrag auf ALG 2 oder Sozialhilfe stellen. Auch hier müssen Sie den Antrag in dem Monat stellen, in dem der Brief bei Ihnen mit der Post kommt! Wer den Antrag zu spät stellt, muss die Gebühren selbst bezahlen! Also bitte schnell handeln!
Wenn das Jobcenter oder Sozialamt Ihre Antrag ablehnt, holen Sie sich Hilfe bei Beratungsstellen oder Anwält:innen, um zu prüfen, ob es sinnvoll ist, einen Widerspruch einzulegen.
Wenn Sie Hilfe brauchen, dann gehen Sie schnell zu einer Beratungsstelle oder Rechtsanwält*in!
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