Finanzielle Hilfen

Wenn Sie gar kein oder nur wenig Geld verdienen, können Sie für verschiedene Dinge finanzielle Unterstützung erhalten.

Dafür muss immer ein Antrag gestellt werden!

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Miete, Nebenkosten, Heizung

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis, aber keine Arbeit haben, zahlt in der Regel das Jobcenter Ihre Miete.

Personen Größe Bruttokaltmiete* Heizverbrauch pro Jahr (bei Gas)
1
50 m²
416 €
11.250 kwh
2
65 m²
515 €
14.625 kwh
3
75 m²
584 €
16.875 kwh
4
90 m²
713 €
20.250 kwh
5
105 m²
838 €
23.625 kwh
6
120 m²
964 €
27.000 kwh

Zahlen laut Stadt Bamberg (Stand: 04.2022)

* Die Bruttokaltmiete ist die Kaltmiete mit den Nebenkosten ohne die Heizkosten.

Für den Landkreis Bamberg sind die Zahlen etwas niedriger. Fragen Sie dafür bitte beim Jobcenter nach.

Wenn Sie noch nicht als Flüchtling anerkannt sind und eine Auszugserlaubnis haben, ist das Sozialamt für Sie zuständig. Die Zahlen dort sind ähnlich wie beim Jobcenter. Fragen Sie aber bitte genau nach.

Wenn die Wohnung mehr kostet als zulässig, müssen Sie den Unterschied selbst zahlen!

Lassen Sie sich vom Vermieter eine Mietbescheinigung ausfüllen und geben Sie diese beim Jobcenter ab.

Im Landkreis Bamberg müssen Sie noch einen Antrag an das Jobcenter ausfüllen.

Kaution

Die Kaution ist eine Sicherheit für die Vermieterin oder den Vermieter. Sie muss beim Einzug gezahlt werden, und Sie erhalten sie in der Regel beim Auszug zurück. Sie können beim Jobcenter ein Antrag auf ein zinsloses Darlehen stellen. Das heißt, das Jobcenter leiht Ihnen das Geld und Sie müssen es später zurückzahlen. Es wird dann in monatlichen Raten vom Jobcenter abgezogen. Das Jobcenter überweist die Kaution direkt an den Vermieter. Als Antrag können Sie einfach ein kurzes Schreiben an das Jobcenter schicken.

Erstausstattung

Wenn Sie Geld vom Jobcenter oder vom Sozialamt erhalten, können Sie für Ihre erste Wohnung einen Antrag auf Erstausstattung stellen.

Das Jobcenter zahlt dann einen Betrag für bestimmte Möbel. Sie dürfen aber nur Geld für Gegenstände beantragen, die Sie noch nicht besitzen. Das Jobcenter darf das auch kontrollieren!

Umzugskosten

Wenn Sie in eine andere Wohnung umziehen wollen und Geld vom Jobcenter erhalten, brauchen Sie von diesem eine Zustimmung. Wenn Sie dann Ihre Möbel transportieren müssen und kein Auto haben, können Sie einen Antrag stellen, dass die Miete für ein Auto gezahlt wird. Holen Sie drei verschiedene Angebote für ein Auto ein und schicken Sie diese an das Jobcenter.

Wenn Sie Hilfe beim Umzug brauchen, können bis zu drei Personen bis zu 50 € für Verpflegung vom Jobcenter bekommen.

Wohngeld

Wohngeld ist ein Zuschuss zu Ihrer Wohnung, bezahlt vom Sozialamt. Wenn Sie und die Personen in Ihrem Haushalt nur wenig Geld verdienen, können Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen.

Füllen Sie den Antrag aus. Lassen Sie sich von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter eine Mietbescheinigung ausfüllen. Und von Ihrem Arbeitgeber lassen Sie sich eine Verdienstbescheinigung ausfüllen. Geben Sie alle drei Papiere bei der Stadt ab.

Amt für soziale Angelegenheiten
Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
0951 / 87 – 11 84

Sie können den Antrag auch online stellen.