Standesamt & Jugendamt

Wer heiraten oder die Geburt eines Kindes anmelden möchte, muss dafür zum Standesamt gehen. Dort kann man auch eine Vaterschaft anerkennen lassen.

Für das Thema Sorgerecht muss man sich an das Jugendamt wenden. Dieses ist auch allgemein für das Wohl von Kindern und Jugendlichen zuständig.

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Standesamt

Das Standesamt hat verschiedene Aufgaben, darunter besonders die offizielle Eheschließung. Aber auch wenn zwei Menschen ein Kind bekommen, müssen sie die Geburt beim Standesamt melden. Dort werden dann die entsprechenden Dokumente ausgestellt, also die Eheurkunde und die Geburtsurkunde.

Ein Standesamt gibt es in der Stadt Bamberg. Im Landkreis hat jede Gemeinde noch ein eigenes Standesamt.

Vaterschaft & Sorgerecht

Wenn zwei verheiratete Menschen zusammen ein Kind bekommen, werden sie in der Geburtsurkunde als Eltern genannt. Sie haben dann beide automatisch auch das Sorgerecht für das Kind. Das heißt, dass sie bestimmen dürfen, wo das Kind wohnt, wo es zur Schule geht, wie es ärztlich behandelt wird usw.

Das Sorgerecht umfasst aber auch Pflichten: Man muss sich aktiv um das Kind kümmern und für seinen Lebensunterhalt finanziell aufkommen.

Wenn eine Frau ein Kind bekommt, ohne verheiratet zu sein, wird sie in der Geburtsurkunde als Mutter genannt und erhält damit automatisch das Sorgerecht. Wenn beide Eltern das wollen, kann das Standesamt die Vaterschaft des Mannes aber auch anerkennen.

Der Mann wird dann ebenfalls in die Geburtsurkunde eingetragen. So gilt er rechtlich als Vater des Kindes. Er hat dadurch aber noch nicht automatisch auch das Sorgerecht.

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie hier:

Jugendamt

Wenn die Eltern eines Kindes nicht verheiratet sind und sich das Sorgerecht für das Kind teilen wollen, dann müssen sie dafür ein gemeinsames Sorgerecht beantragen. Dafür müssen sie zum Jugendamt gehen:

Promenadestraße 2a
96047 Bamberg
Sachgebietsleitung
0951 / 87 – 15 36

Das Jugendamt hat noch viele weitere Aufgaben, darunter vor allem Hilfe, Förderung und Schutz für Kinder und Jugendliche.

Hier finden Sie die Jugendämter der Stadt Bamberg und des Landkreises Bamberg:

Vaterschaft als Bleibegrund

Wenn ein Mann die Erlaubnis erhalten will, in Deutschland zu bleiben, weil ein Kind von ihm hier dauerhaft lebt, dann geht das nur unter bestimmten Bedingungen: Er muss dafür als Vater anerkannt sein und (in der Regel gemeinsam mit der Mutter) das Sorgerecht haben. Außerdem muss er sich um das Kind auch tatsächlich kümmern.