Wann darf ich arbeiten?

Nicht jede Person, die nach Deutschland kommt, darf arbeiten. Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie wissen, wann Sie das dürfen und welche Voraussetzungen es gibt. Sie finden hier weitere Informationen.
Achtung: Wenn Sie ohne Erlaubnis arbeiten, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis gefährden.

Inhalte auf dieser Seite

Wer kann ohne Arbeitserlaubnis arbeiten?

Sie dürfen uneingeschränkt in Deutschland arbeiten, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines der folgenden Länder besitzen:

  • eines Mitgliedslandes der Europäischen Union (EU),
  • eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder
  • der Schweiz.

Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis?

Für alle Menschen mit der Herkunft aus anderen Ländern (Drittstaaten) gilt:

Wenn Sie ein Visum haben, anerkannt sind oder subsidiären Schutz haben, dürfen Sie direkt eine Arbeit suchen.

Bei Asylbewerbern mit Aufenthaltsgestattung und Geduldeten entscheidet die Ausländerbehörde, ob Sie arbeiten dürfen. Auch für einen Minijob, ein Praktikum und eine Ausbildung brauchen Sie eine Arbeitserlaubnis.

Einen Antrag finden Sie hier und können diesen an die Ausländerbehörde schicken:

Arbeiten im Ehrenamt

Sie dürfen immer ehrenamtlich arbeiten. Dafür brauchen Sie keine Arbeitserlaubnis. Sie bekommen dafür zwar kein Geld, aber lernen die Sprache, sammeln Erfahrungen und lernen Menschen kennen. Wenn Sie später eine Arbeit suchen, ist das sehr positiv für Arbeitgeber. Und vielleicht können die Menschen, die Sie im Ehrenamt kennengelernt haben, Ihnen bei der Arbeitssuche helfen.