Bürgergeld kommt – Hartz IV geht

Ab dem 01. Januar 2023 gibt es Hartz IV nicht mehr. Alle Menschen bekommen ab diesem Zeitpunkt das Bürgergeld.

Was muss ich tun?
Alle Menschen, die bisher Hartz IV bekommen haben, müssen nichts tun. Sie bekommen automatisch Bürgergeld.
Wenn das Geld im Januar noch nicht richtig überwiesen wird, müssen Sie das Jobcenter nicht kontaktieren. Das fehlende Geld wird automatisch überwiesen.

Was sind die wichtigsten Änderungen?

Ab dem 01. Januar 2023:

  • Der Regelsatz wird erhöht. Das heißt: alle bekommen mehr Geld.
    1 Person bekommt 502 €
    Paare bekommen pro Person 451 €
    Kinder unter 6 Jahren: 318 €
    Kinder 6 bis 13 Jahre: 348 €
    Kinder 14 bis 17 Jahre: 420 €
    Kinder 18 bis 25 Jahre ohne eigenen Verdienst im Haushalt der Eltern: 402 €
  • Im ersten Jahr werden die Kosten der Wohnung komplett übernommen. Erst nach einem Jahr muss man in eine günstigere Wohnung umziehen, wenn die Wohnung zu teuer ist. Die Heizkosten werden nur bis zu einem angemessenen Betrag gezahlt.
  • Im ersten Jahr darf man Geld, das man vorher gespart hat, behalten. Für die Person, die den Antrag stellt sind das 40.000 €, für alle weiteren Personen im Haushalt jeweils 15.000 €.

Achtung: Wenn Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen, kann das Bürgergeld gekürzt werden!

Ab 01. Juli 2023 gibt es weitere Änderungen:

  • Man darf zum Bürgergeld mehr Geld dazuverdienen. Bei einem Einkommen zwischen 520 € und 1.000 € dürfen 30% behalten werden. Bisher waren es nur 20%.
  • Junge Menschen dürfen das Einkommen bis zur Minijob-Grenze (aktuell 520 €) komplett behalten. Das gilt bei: Schüler- und Studentenjobs, einer beruflichen Ausbildung und beim Bundesfreiwilligen- und FSJ – dienst.
  • Geld für Ferienjobs dürfen Schüler*innen komplett behalten.
  • Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten.
  • Weiterbildungen mit Abschluss und berufliche Ausbildungen werden mehr unterstützt. Hier gibt es zusätzliche Unterstützung.
  • Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet.
  • Bei einer medizinischen Reha muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden, das Bürgergeld wird weiter gezahlt.