Weil Energie immer teurer wird, sollen die Menschen entlastet werden. Es gibt verschiedene Dinge, die beschlossen wurden, z. B. die Energiekostenpauschale. Gute Nachricht: Alle Menschen mit Arbeit bekommen einmalig 300 €.
Wer bekommt das Geld?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen diese Pauschale. Das gilt auch, wenn Sie einen Minijob haben, in Mutterschutz oder Elternzeit sind, eine Ehrenamtspauschale/Übungsleiterpauschale erhalten und auch, wenn Sie selbständig sind.
Wie und wann kommt das Geld?
Wenn Sie bei einer Firma arbeiten, werden die 300 € im September automatisch von Ihrem ersten Arbeitgeber mit dem Lohn/Gehalt überwiesen. Sie müssen keinen Antrag stellen. Das Geld wird versteuert. Wenn Sie nur einen Minijob haben, braucht die Firma ein Schreiben, dass sie das „erste Arbeitsverhältnis“ ist.
Wer selbständig ist, in Mutterschutz oder Elternzeit oder nur eine Ehrenamtspauschale/Übungsleiterpauschale im Jahr 2022 bekommt, muss im Jahr 2023 eine Steuererklärung abgeben, um die 300 € zu bekommen.