Allgemeine Informationen
Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht auf eine medizinische Grundversorgung bei einer akuten oder chronischen Krankheit, Schwangerschaft oder Schmerzen.
Nach der Anmeldung bei der Krankenkasse können Sie mit der Versichertenkarte zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen. Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen über Krankenversicherung, Ärzte, Medikamente und Kosten, die sie selbst zahlen müssen.
Inhalte auf dieser Seite
Krankenversicherung
Alle Menschen in Deutschland müssen eine Krankenversicherung haben. Sobald Sie einen Aufenthaltstitel haben, müssen Sie sich bei einer Krankenkasse anmelden. Dort bekommen Sie eine Versichertenkarte. Zeigen Sie diese Karte bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder dem Krankenhaus. Dann werden die Kosten in den meisten Fällen von der Krankenkasse bezahlt.
- Was zahlt die Krankenkasse?
- Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können.
- Wenn Sie zu einer Ärztin/einem Arzt gehen.
- Wenn Sie einen Zahnarzt brauchen.
- Wenn Sie in ein Krankenhaus gehen müssen.
- Wenn Sie Medizin brauchen.
- Manche Krankenkassen zahlen auch Sport, damit Sie gesund bleiben.
Die Kinder und Ehe-Partner zahlen keinen Beitrag. Sie sind kostenlos krankenversichert. Das nennt man: Familien-Versicherung.
Arztpraxen
Hausärztin und Hausarzt
Für alle Krankheiten ist als erstes eine Allgemeinärztin/ein Allgemeinarzt zuständig. In Deutschland gibt es eine freie Arztwahl. Sie können aussuchen, wer Ihre Hausärztin/ihr Hausarzt wird. Mit dieser Person können Sie über alle gesundheitlichen Probleme sprechen. Sie führt die erste Untersuchung durch und entscheidet über die weitere Behandlung.
Wenn eine Behandlung durch einen Facharzt notwendig ist, schreibt Ihre Ärztin/Ihr Arzt eine Überweisung.
Fachärztin und Facharzt
Fachärztinnen und Fachärzte sind auf ein medizinisches Gebiet spezialisiert und übernehmen nach Überweisung durch den Allgemeinarzt die weitere Behandlung.
Es gibt auch Ärztinnen und Ärzte, für die Sie keine Überweisung brauchen. Hier können Sie für eine Kontrolluntersuchung oder bei Problemen einfach einen Termin vereinbaren:
- Frauenärztin/Frauenarzt
- Kinderärztin/Kinderarzt
- Augenärztin/Augenarzt
- Zahnärztin/Zahnarzt
- Hals-Nasen-Ohren-Ärztin/Arzt
Apotheken und Medikamente
Fast alle Medikamente bekommen Sie in Deutschland nur in Apotheken und nicht in anderen Geschäften oder in der Arztpraxis. Einige Medikamente dürfen nicht einfach verkauft werden, sondern nur mit einem „Rezept“. Wenn Sie z. B. Antibiotika brauchen, bekommen Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein Rezept. Mit diesem Rezept können Sie Ihre Medikamente dann in jeder Apotheke abholen. Auch mit einem Rezept müssen Sie manche Medikamente bezahlen. Einen Teil der Kosten übernimmt die Krankenkasse und einen Eigenanteil müssen Sie selbst bezahlen. Für Kinder werden alle Kosten übernommen, das heißt, sie bekommen die Medikamente auf Rezept kostenlos.
Wenn Sie im Jahr mehr, als 2% Ihres Bruttoeinkommens für Medikamente, Krankenhausbehandlung oder andere Leistungen ausgeben, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung bei der Krankenkasse stellen. Bitte heben Sie unbedingt alle Rechnungen auf!
Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, können Sie den Antrag stellen, sobald Sie mehr als 100 € ausgegeben haben. Danach müssen Sie in diesem Jahr keine Kosten mehr übernehmen.
Wenn alles geschlossen ist und Sie in der Nacht oder am Sonntag Medikamente brauchen, gibt es in der Nähe immer eine Apotheke, Notdienst hat. Allerdings ist das teurer, als normal. In allen Apotheken ist ein Schild, wo Sie die nächste geöffnete Apotheke finden. Sie können aber auch hier sehen, welche Apotheke Notdienst hat: